Landgericht Münster: 56-Jähriger aus Greven wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

Die Strafverfahren am Landgericht Münster im Dezember 2024 decken schwere Vorwürfe ab, darunter Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Missbrauch und Erpressung. Die Staatsanwaltschaften in Düsseldorf und Münster haben entschieden: Keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Trotz anhaltender politischer Kritik und medialer Aufmerksamkeit sehen die Ermittlungsbehörden keinen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht. Die Entscheidung basiert auf einer unabhängigen Prüfung und stellt vorerst klar: Es gibt keinen Grund für ein Ermittlungsverfahren gegen den Grünen-Politiker. Die Justizministerkonferenz dürfte dennoch mit Spannung verfolgen, wie sich die Vorwürfe politisch weiterentwickeln. Widersprüchliche eidesstattliche Erklärungen heizen die Diskussion an Im Mittelpunkt der Kontroverse steht die Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Benjamin Limbach hatte eine Bewerberin für das Amt favorisiert – eine Richterkollegin, mit der er laut Medienberichten persönlich bekannt ist. Ein unterlegener Mitbewerber, ein erfahrener Bundesrichter, erhob daraufhin schwere Vorwürfe. Er sprach von möglicher Vetternwirtschaft und warf dem Justizminister Ämterpatronage vor. Beide Seiten legten eidesstattliche Versicherungen vor – mit diametral entgegengesetzten Darstellungen. Während Limbach betont, dass die Entscheidung ausschließlich auf fachlichen Kriterien basierte, sieht der Bundesrichter einen klaren Fall von politisch motivierter Günstlingswirtschaft. Der Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht Die Angelegenheit wurde nicht nur öffentlich, sondern auch juristisch ausgetragen. Der Bundesrichter reichte Klage gegen die Auswahlentscheidung ein. Das Verfahren ging durch mehrere Instanzen und landete schließlich beim Bundesverfassungsgericht. Parallel dazu beschäftigte sich die Landespolitik mit dem Fall. Das nordrhein-westfälische Kabinett zog daraufhin die ursprüngliche Entscheidung zur Besetzung des OVG-Präsidentenpostens zurück – eine Reaktion auf die öffentliche und juristische Kritik. Untersuchungsausschuss prüft Hintergründe der Besetzungsentscheidung Die politischen Wellen schlagen weiterhin hoch. Der nordrhein-westfälische Landtag hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um die Vorgänge rund um die Besetzung des Spitzenpostens aufzuarbeiten. Im Zentrum steht die Frage, ob persönliche Beziehungen bei der Entscheidung eine Rolle spielten. Oder war es tatsächlich eine rein fachliche Auswahl? Benjamin Limbach soll dazu in der kommenden Woche als Zeuge aussagen. Die Öffentlichkeit erwartet Antworten – auch wenn es keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach gibt, bleibt die politische Verantwortung ein zentrales Thema. Politische Konsequenzen trotz fehlender strafrechtlicher Relevanz Die Entscheidung der Staatsanwaltschaften beendet nicht die Debatte. Sie verschiebt sie lediglich auf die politische Bühne. Die Opposition spricht von einem Skandal, der das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz beschädigt. Für Justizminister Limbach bedeutet die Situation eine enorme Belastung. Auch wenn strafrechtlich kein Fehlverhalten festgestellt wurde, steht seine Glaubwürdigkeit in Frage. Die kommenden Sitzungen des Untersuchungsausschusses könnten entscheidend für seine politische Zukunft sein. Keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach – aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen Die Meldung "Keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach" mag aus juristischer Sicht Klarheit schaffen. Doch politisch bleibt vieles offen. Die Frage nach möglichen Verfehlungen im Auswahlverfahren ist nicht abschließend geklärt. Der Untersuchungsausschuss wird in den kommenden Wochen weitere Zeugen anhören. Dabei geht es um mehr als nur die Besetzung eines Richterpostens. Es geht um Transparenz, Vertrauen und politische Integrität – nicht nur für Benjamin Limbach, sondern für das gesamte Justizsystem in Nordrhein-Westfalen.
Foto: Arek Socha

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Münster/Greven. Ein 56-jähriger Mann aus Greven ist vom Landgericht Münster zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts soll der frühere Betreuer eines Sportvereins mehrere Jungen sexuell missbraucht und belästigt haben. Außerdem habe er kinderpornografische Aufnahmen besessen und teilweise selbst angefertigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – der Angeklagte hat Revision eingelegt.

Gericht sieht Missbrauch in mehreren Fällen als erwiesen

Laut Anklage soll der Mann über Jahre hinweg als Vereinsbetreuer engen Kontakt zu Jugendlichen gepflegt haben. Nach Überzeugung der Strafkammer nutzte er diese Position mehrfach aus. Ein Junge aus einer Jugendmannschaft sei besonders betroffen gewesen. Der Mann habe ihn demnach unangemessen berührt, geküsst und wiederholt Nähe gesucht. Auch andere Jugendliche seien belästigt worden.

Im Verfahren legte der Angeklagte zunächst ein Geständnis ab, nachdem er die Vorwürfe zu Beginn noch bestritten hatte. Das Gericht sprach ihn in insgesamt sieben Fällen schuldig – darunter sexueller Missbrauch und sexuelle Belästigung von Kindern sowie die Herstellung und der Besitz kinderpornografischer Inhalte. Drei weitere Vorwürfe blieben ohne Schuldspruch, weil die Beweislage nach Einschätzung der Richterinnen und Richter nicht ausreichte.

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Aufnahmen sollen im In- und Ausland entstanden sein

Nach den Ermittlungen der Polizei soll der Mann nicht nur Dateien aus dem Internet heruntergeladen, sondern auch eigene Aufnahmen angefertigt haben. Ein Teil dieser Bilder und Videos sei im Ausland entstanden. Sie zeigten laut Urteil nackte Jungen und in einigen Fällen auch Darstellungen schwerer sexueller Handlungen an Kindern.

Der Angeklagte erklärte vor Gericht, die Aufnahmen ohne sexuelle Absicht erstellt zu haben. Diese Darstellung hielten die Richter jedoch für unglaubwürdig. Bei ihrer Strafzumessung betonten sie, dass der Missbrauch im Betreuungsverhältnis ein gravierender Vertrauensbruch gewesen sei.

Urteil noch nicht rechtskräftig – Haftbefehl bleibt bestehen

Der 56-Jährige hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Da nach Einschätzung des Gerichts weiterhin Flucht- und Wiederholungsgefahr besteht, bleibt der Haftbefehl in Kraft. Der Mann befindet sich daher weiter in Untersuchungshaft.

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