
Münster/Greven. Ein 56-jähriger Mann aus Greven ist vom Landgericht Münster zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts soll der frühere Betreuer eines Sportvereins mehrere Jungen sexuell missbraucht und belästigt haben. Außerdem habe er kinderpornografische Aufnahmen besessen und teilweise selbst angefertigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – der Angeklagte hat Revision eingelegt.
Laut Anklage soll der Mann über Jahre hinweg als Vereinsbetreuer engen Kontakt zu Jugendlichen gepflegt haben. Nach Überzeugung der Strafkammer nutzte er diese Position mehrfach aus. Ein Junge aus einer Jugendmannschaft sei besonders betroffen gewesen. Der Mann habe ihn demnach unangemessen berührt, geküsst und wiederholt Nähe gesucht. Auch andere Jugendliche seien belästigt worden.
Im Verfahren legte der Angeklagte zunächst ein Geständnis ab, nachdem er die Vorwürfe zu Beginn noch bestritten hatte. Das Gericht sprach ihn in insgesamt sieben Fällen schuldig – darunter sexueller Missbrauch und sexuelle Belästigung von Kindern sowie die Herstellung und der Besitz kinderpornografischer Inhalte. Drei weitere Vorwürfe blieben ohne Schuldspruch, weil die Beweislage nach Einschätzung der Richterinnen und Richter nicht ausreichte.
Nach den Ermittlungen der Polizei soll der Mann nicht nur Dateien aus dem Internet heruntergeladen, sondern auch eigene Aufnahmen angefertigt haben. Ein Teil dieser Bilder und Videos sei im Ausland entstanden. Sie zeigten laut Urteil nackte Jungen und in einigen Fällen auch Darstellungen schwerer sexueller Handlungen an Kindern.
Der Angeklagte erklärte vor Gericht, die Aufnahmen ohne sexuelle Absicht erstellt zu haben. Diese Darstellung hielten die Richter jedoch für unglaubwürdig. Bei ihrer Strafzumessung betonten sie, dass der Missbrauch im Betreuungsverhältnis ein gravierender Vertrauensbruch gewesen sei.
Der 56-Jährige hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Da nach Einschätzung des Gerichts weiterhin Flucht- und Wiederholungsgefahr besteht, bleibt der Haftbefehl in Kraft. Der Mann befindet sich daher weiter in Untersuchungshaft.