Langjährige OVG-Richterin mit starkem Münster-Bezug: Prof. Dr. Ulrike Bick geht in den Ruhestand

Die Strafverfahren am Landgericht Münster im Dezember 2024 decken schwere Vorwürfe ab, darunter Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Missbrauch und Erpressung. Die Staatsanwaltschaften in Düsseldorf und Münster haben entschieden: Keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Trotz anhaltender politischer Kritik und medialer Aufmerksamkeit sehen die Ermittlungsbehörden keinen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht. Die Entscheidung basiert auf einer unabhängigen Prüfung und stellt vorerst klar: Es gibt keinen Grund für ein Ermittlungsverfahren gegen den Grünen-Politiker. Die Justizministerkonferenz dürfte dennoch mit Spannung verfolgen, wie sich die Vorwürfe politisch weiterentwickeln. Widersprüchliche eidesstattliche Erklärungen heizen die Diskussion an Im Mittelpunkt der Kontroverse steht die Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Benjamin Limbach hatte eine Bewerberin für das Amt favorisiert – eine Richterkollegin, mit der er laut Medienberichten persönlich bekannt ist. Ein unterlegener Mitbewerber, ein erfahrener Bundesrichter, erhob daraufhin schwere Vorwürfe. Er sprach von möglicher Vetternwirtschaft und warf dem Justizminister Ämterpatronage vor. Beide Seiten legten eidesstattliche Versicherungen vor – mit diametral entgegengesetzten Darstellungen. Während Limbach betont, dass die Entscheidung ausschließlich auf fachlichen Kriterien basierte, sieht der Bundesrichter einen klaren Fall von politisch motivierter Günstlingswirtschaft. Der Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht Die Angelegenheit wurde nicht nur öffentlich, sondern auch juristisch ausgetragen. Der Bundesrichter reichte Klage gegen die Auswahlentscheidung ein. Das Verfahren ging durch mehrere Instanzen und landete schließlich beim Bundesverfassungsgericht. Parallel dazu beschäftigte sich die Landespolitik mit dem Fall. Das nordrhein-westfälische Kabinett zog daraufhin die ursprüngliche Entscheidung zur Besetzung des OVG-Präsidentenpostens zurück – eine Reaktion auf die öffentliche und juristische Kritik. Untersuchungsausschuss prüft Hintergründe der Besetzungsentscheidung Die politischen Wellen schlagen weiterhin hoch. Der nordrhein-westfälische Landtag hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um die Vorgänge rund um die Besetzung des Spitzenpostens aufzuarbeiten. Im Zentrum steht die Frage, ob persönliche Beziehungen bei der Entscheidung eine Rolle spielten. Oder war es tatsächlich eine rein fachliche Auswahl? Benjamin Limbach soll dazu in der kommenden Woche als Zeuge aussagen. Die Öffentlichkeit erwartet Antworten – auch wenn es keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach gibt, bleibt die politische Verantwortung ein zentrales Thema. Politische Konsequenzen trotz fehlender strafrechtlicher Relevanz Die Entscheidung der Staatsanwaltschaften beendet nicht die Debatte. Sie verschiebt sie lediglich auf die politische Bühne. Die Opposition spricht von einem Skandal, der das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz beschädigt. Für Justizminister Limbach bedeutet die Situation eine enorme Belastung. Auch wenn strafrechtlich kein Fehlverhalten festgestellt wurde, steht seine Glaubwürdigkeit in Frage. Die kommenden Sitzungen des Untersuchungsausschusses könnten entscheidend für seine politische Zukunft sein. Keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach – aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen Die Meldung "Keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach" mag aus juristischer Sicht Klarheit schaffen. Doch politisch bleibt vieles offen. Die Frage nach möglichen Verfehlungen im Auswahlverfahren ist nicht abschließend geklärt. Der Untersuchungsausschuss wird in den kommenden Wochen weitere Zeugen anhören. Dabei geht es um mehr als nur die Besetzung eines Richterpostens. Es geht um Transparenz, Vertrauen und politische Integrität – nicht nur für Benjamin Limbach, sondern für das gesamte Justizsystem in Nordrhein-Westfalen.
Foto: Arek Socha

Teilen:

Münster. Mit dem Jahresende 2025 ist Prof. Dr. Ulrike Bick, Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht, in den Ruhestand getreten. Ihre Laufbahn ist dabei eng mit Münster verbunden: Über viele Jahre prägte sie die Arbeit des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster und ist bis heute akademisch an der Universität der Stadt tätig.

Zehn prägende Jahre am Oberverwaltungsgericht Münster

Einen zentralen Abschnitt ihrer richterlichen Karriere verbrachte Prof. Dr. Bick zwischen 2002 und 2012 am Oberverwaltungsgericht NRW in Münster. Dort war sie zunächst Richterin und wurde im Oktober 2011 zur Vorsitzenden Richterin ernannt. In dieser Funktion leitete sie einen Senat des OVG und war an zahlreichen grundlegenden Entscheidungen der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit beteiligt.

Unterbrochen wurde diese Münsteraner Phase lediglich durch eine Abordnung an das Bundesverfassungsgericht von 2006 bis 2009, bevor sie ihre Tätigkeit am OVG Münster wieder aufnahm. Der Wechsel nach Leipzig an das Bundesverwaltungsgericht erfolgte schließlich im Jahr 2012.

Das lesen andere gerade

Lehrtätigkeit an der Universität Münster

Auch über ihre richterliche Tätigkeit hinaus besteht ein direkter Bezug zur Stadt: Prof. Dr. Bick ist Honorarprofessorin an der Universität Münster. Dort ist sie in die juristische Ausbildung eingebunden und bringt ihre praktische Erfahrung aus der höchsten Ebene der Verwaltungsgerichtsbarkeit in die Lehre ein. Der akademische Bezug ergänzt ihre langjährige gerichtliche Arbeit in Münster um eine zweite, nachhaltige Verbindung zur Stadt.

Vom OVG Münster an die Spitze eines Revisionssenats

Nach ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht im August 2012 gehörte Prof. Dr. Bick dem 9. Revisionssenat an. Dieser Senat ist unter anderem für Straßen- und Wegerecht, Planfeststellungsverfahren großer Infrastrukturprojekte sowie für Fragen des Abgabenrechts zuständig. Im Dezember 2020 übernahm sie dort den Vorsitz.

Internationale Zusammenarbeit aus Münster mitgeprägt

Neben ihrer Spruchtätigkeit war Prof. Dr. Bick Mitinitiatorin eines deutsch-französischen Publikationsprojekts der höchsten Verwaltungsgerichte beider Länder. Auch dieses Engagement fällt zeitlich in eine Phase, in der ihre beruflichen Wurzeln noch stark mit Münster verbunden waren.

Münster als wichtiger Abschnitt einer Bundeskarriere

Zusammengefasst ist Münster kein bloßer Randpunkt in der Biografie von Prof. Dr. Ulrike Bick. Das Oberverwaltungsgericht Münster und die Universität Münster markieren einen zentralen Abschnitt ihrer Laufbahn, der sowohl ihre richterliche Entwicklung als auch ihre akademische Tätigkeit maßgeblich geprägt hat. Mit ihrem Ruhestand endet damit auch eine juristische Karriere, die über viele Jahre hinweg sichtbar mit Münster verbunden war.

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge: