
Sobald Herbststürme die Bäume kräftig durchschütteln, häufen sich in Münster die Fragen zur Laubkehrpflicht. Wer muss die Blätterberge vor dem eigenen Grundstück beseitigen, welche Regeln gelten auf Gehwegen und wohin mit den gefüllten Säcken? Die Laubkehrpflicht Münster ist klar geregelt: Nach städtischen Vorgaben reinigen die kommunalen Dienste grundsätzlich die Fahrbahnen, während viele Gehwege den Anliegern zugeordnet sind. Parallel dazu gilt die Verkehrssicherungspflicht, die unabhängig von Gebühren und Zuständigkeitslisten greift. Wird ein Gehweg durch nasses Laub rutschig, müssen die Verantwortlichen handeln – auch dann, wenn die städtische Reinigung vorgesehen ist. Hinzu kommt die Laubentsorgung Münster, bei der die Stadt auf klare Vorgaben setzt, damit Gullys nicht verstopfen und der Herbstbetrieb der Abfallwirtschaftsbetriebe reibungslos funktioniert.
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt legt fest, welche Flächen von der Kommune und welche von Anliegern zu reinigen sind. Während die Fahrbahnen üblicherweise von städtischen Fahrzeugen bearbeitet werden, sind zahlreiche Gehwege ausdrücklich den Grundstückseigentümern zugewiesen. Ob ein bestimmtes Grundstück unter die Anliegerreinigung fällt oder ob für eine Vollreinigung Gebühren erhoben werden, geht aus dem jährlichen Abgabenbescheid hervor. Dieses Schreiben ist damit die zentrale Grundlage, um zu klären, wer welchen Abschnitt regelmäßig sauber halten muss.
Über dieser formalen Zuordnung steht jedoch die Verkehrssicherungspflicht. Sobald Laub auf dem Gehweg eine erkennbare Rutschgefahr schafft, besteht Handlungsbedarf – unabhängig davon, ob die Stadt oder der Anlieger im Normalfall zuständig ist. Ziel ist es, Stürze zu vermeiden und einen sicheren Zugang zu Häusern, Einfahrten und Haltestellen zu sichern. Wer als Verantwortlicher untätig bleibt, riskiert im Schadensfall nicht nur Ärger mit Geschädigten, sondern unter Umständen auch Haftungsansprüche.
Ein weiterer Punkt ist in Münster klar geregelt: Laub darf nicht einfach in die Fahrbahn oder in die Rinnsteine gekehrt werden. Solche Ablagerungen können Straßenabläufe und Gullys verstopfen, sodass Regenwasser nicht mehr ungehindert abfließen kann. Zudem erschweren sie die Arbeit der städtischen Reinigungsfahrzeuge, die auf freie Rinnen angewiesen sind. Die Vorgabe lautet daher, das Laub auf den eigenen Flächen zusammenzufegen und über die vorgesehenen Entsorgungswege abzutransportieren, statt es in den öffentlichen Verkehrsraum zu verschieben.
Parallel zur Reinigungspflicht stellt sich im Herbst die Frage nach der richtigen Laubentsorgung. Für kleinere Mengen ist die Biotonne der naheliegende Weg. Wenn im Vorgarten oder auf dem Gehweg größere Haufen zusammenkommen, empfiehlt die Stadt den Einsatz von speziellen Gartenabfallsäcken. Diese können über den regulären Sperrgut-Termin abgeholt werden, der im städtischen Entsorgungskalender veröffentlicht ist. Wer seine Termine digital abruft, kann die Entsorgung gut vorplanen und vermeidet überfüllte Tonnen oder wild abgestellte Säcke am Straßenrand.
Größere Mengen Laub oder weiterer Grünschnitt gehören auf die Recyclinghöfe. Hier gilt eine wichtige Einschränkung: Fahrzeuge mit Anhänger werden aus organisatorischen Gründen ausschließlich am Standort Coerde angenommen. Dieser Hof ist auf hohe Volumina ausgelegt, während andere Standorte von dieser Verkehrsbelastung entlastet werden sollen. Private Haushalte, die ohne Anhänger unterwegs sind, können Laub und Grünabfälle auch an den übrigen Recyclinghöfen abgeben, solange die jeweiligen Annahmebedingungen eingehalten werden.
Für die Abfallwirtschaftsbetriebe bedeutet der Herbst eine der arbeitsintensivsten Phasen des Jahres. Im Herbstbetrieb sind zusätzliche Teams unterwegs, die im Zwei-Schicht-System arbeiten und nach städtischen Angaben rund 1.000 Tonnen Laub pro Saison einsammeln. Trotz dieses hohen Einsatzes lässt sich nicht jeder Haufen sofort abholen. Häufig werden zunächst Gefahrenbereiche wie stark frequentierte Gehwege, Schulwege oder Haltestellen priorisiert. Größere Laubansammlungen an weniger sensiblen Stellen können daher mitunter erst am folgenden Tag verschwinden. Beschwerden über vermeintliche Verzögerungen sind der Stadt zwar bekannt, doch verweist sie auf die Notwendigkeit, die verfügbaren Kapazitäten gezielt dort einzusetzen, wo die Rutschgefahr am höchsten ist. Damit wird deutlich, dass der Herbstbetrieb nur im Zusammenspiel von städtischen Diensten und Anwohnern funktionieren kann.
Interessant wird das Thema Laubkehrpflicht in Münster auch mit Blick auf die Rechtsprechung. Verschiedene Gerichte in Deutschland haben sich in der Vergangenheit mit Stürzen auf laubbedeckten Wegen beschäftigt und dabei Grundsätze formuliert, die auch für Straßen und Gehwege in Münster maßgeblich sind. Ein zentrales Ergebnis: Eigentümer und Kommunen müssen für sichere Wege sorgen, aber sie sind nicht verpflichtet, jeden einzelnen Tag jedes Blatt zu entfernen. Entscheidend ist, dass in zumutbaren Abständen gekehrt wird und gefährliche Zustände nicht über längere Zeit hingenommen werden. In Einzelfällen haben Richter sogar Reinigungsrhythmen akzeptiert, bei denen nur mehrmals pro Woche Laub entfernt wurde, solange dadurch keine dauerhafte Rutschgefahr bestand.
Fußgänger tragen nach diesen Entscheidungen ebenfalls eine Mitverantwortung. Wer eine offensichtlich laubbedeckte Fläche nutzt, muss seine Schritte anpassen und mit erhöhter Vorsicht unterwegs sein. So wurde mehrfach betont, dass niemand darauf vertrauen kann, Wege seien zu jeder Tageszeit vollständig frei von Laub. Besonders in den frühen Morgenstunden kann es nach Ansicht der Gerichte durchaus vorkommen, dass noch nicht gekehrt wurde. Wer dann von einem Sturz berichtet, muss sich im Streitfall anrechnen lassen, dass er eine erkennbare Gefahrenstelle betreten hat, statt sie zu umgehen oder vorsichtiger zu gehen.
Auch im Verhältnis zwischen Nachbarn spielt Laub eine Rolle. Blätter, Nadeln oder Zapfen, die von Bäumen auf das Nachbargrundstück fallen, sind in vielen Fällen als ortsüblich hinzunehmen. Nur wenn der Aufwand für Reinigung und Pflege deutlich über das normale Maß hinausgeht und die Nutzung des Grundstücks erheblich beeinträchtigt wird, kommen Ausgleichsansprüche in Betracht. In der juristischen Diskussion ist in diesem Zusammenhang gelegentlich von einer „Laubrente“ die Rede, in der Praxis bleiben solche Fälle jedoch die Ausnahme. Für Eigentümer in Münster bedeutet das: Laub gehört zum natürlichen Umfeld und begründet allein noch keine Entschädigung – regelmäßiges Kehren und sachgerechte Entsorgung sind der Regelfall.
Schließlich weisen Verbraucherschützer und Juristen immer wieder auf die Bedeutung des Versicherungsschutzes hin. Wer in Münster für einen Gehweg verantwortlich ist, sollte prüfen, ob entsprechende Haftpflichtversicherungen bestehen. Bei selbst bewohnten Immobilien kann die private Haftpflicht einspringen, bei vermieteten Objekten ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht üblich. Kommt es trotz Beachtung der Regeln zu einem Unfall, kann eine passende Police helfen, finanzielle Folgen abzufedern. Zusammen mit den kommunalen Vorgaben zur Laubentsorgung und den praktischen Angeboten der AWM entsteht so ein Rahmen, in dem Laub zwar Arbeit macht, aber nicht automatisch zum Dauerstreitthema werden muss.