Mehr Landesplätze: Bezirksregierung Münster erweitert die Flüchtlingsunterbringung

Das NRW-Abschiebegefängnis in Büren wird seit einiger Zeit durch Beamte einer Hundertschaft der Polizei unterstützt. Neue Flüchtlingsunterkünfte in Münster: Ziel ist der schrittweise Ersatz befristeter Lösungen durch dauerhafte Einrichtungen.
Foto: Gerd Altmann

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Gladbeck. Die Bezirksregierung Münster erweitert ihre Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete im nördlichen Ruhrgebiet. Ab dem 15. Dezember nimmt sie in Gladbeck einen zweiten Standort der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Betrieb. Damit stehen dort künftig 300 Landesplätze zur Verfügung – ein Schritt, der Teil der landesweiten Steuerung der Flüchtlingsaufnahme ist.

Zwei Standorte unter Regie des Landes

Die neue Einrichtung am Vöinghof ergänzt den bereits bestehenden ZUE-Standort am Festplatz. Beide Einrichtungen werden als Verbund direkt von der Bezirksregierung Münster betrieben. Jeder Standort bietet Platz für 150 Personen. Nach Angaben der Verantwortlichen verlief der bisherige Betrieb der Landeseinrichtung in Gladbeck ohne größere Störungen.

Die in den beiden ZUE belegten Plätze werden der Stadt Gladbeck vollständig auf ihre gesetzliche Aufnahmeverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW angerechnet. Für die Kommune bedeutet dies eine rechnerische Entlastung bei der Unterbringung von Geflüchteten in städtischen Einrichtungen.

Belegung nach landesweitem Bedarf

In der neuen ZUE sollen Geflüchtete aller Nationalitäten untergebracht werden. Die Belegung orientiert sich am landesweiten Zugangsgeschehen. Vorgesehen ist eine gemischte Nutzung mit Familien sowie allein reisenden Männern, jeweils etwa zur Hälfte.

Zentrale Unterbringungseinrichtungen dienen in Nordrhein-Westfalen als Erstaufnahme- oder Übergangslösung, bevor Geflüchtete dauerhaft auf Kommunen verteilt werden. Sie sind Teil der landesweiten Steuerung der Aufnahme und sollen Kommunen mit knappen Kapazitäten entlasten.

Standortwahl und dezentrales Konzept

Der Standort Vöinghof wird von den Beteiligten als ruhig gelegen, grün und verkehrlich gut angebunden beschrieben. Auch eine Nahversorgung sei vorhanden. Mit zwei mittelgroßen Einrichtungen folgt Gladbeck dem in NRW seit Jahren verfolgten Ansatz einer dezentraleren Unterbringung, um große Sammelunterkünfte zu vermeiden.

Eine solche Struktur gilt als konfliktärmer und besser steuerbar, setzt aber zugleich eine enge Abstimmung zwischen Land, Kommune und Betreibern voraus.

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Betreuung, Angebote und Umfeldmanagement

Die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner übernimmt das Deutsche Rote Kreuz. Vorgesehen sind Freizeit- und Bildungsangebote, Erstorientierungs- und Sprachkurse sowie spezielle Angebote für Kinder. Ergänzend wird ein sogenanntes Umfeldmanagement eingerichtet. Dieses soll als Ansprechpartner für Anwohnerinnen und Anwohner fungieren und ehrenamtliches Engagement koordinieren.

Das Umfeldmanagement wird landesweit als Instrument eingesetzt, um Transparenz zu schaffen und mögliche Konflikte frühzeitig aufzufangen.

Einordnung zwischen Kooperation und Daueraufgabe

Regierungspräsident Andreas Bothe verweist auf die Zusammenarbeit zwischen Bezirksregierung und Stadt. Auch aus dem Gladbecker Rathaus wird die Lösung als praktikabel beschrieben. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung bleibt die Unterbringung von Geflüchteten jedoch eine dauerhafte kommunale Aufgabe, die vielerorts weiterhin kontrovers diskutiert wird.

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