Messerbedrohung in Warendorf: Sicherungsverfahren vor Landgericht Münster

Femizid Coesfeld: Lebenslange Haftstrafe für Mord an Ex-Frau bestätigt durch Landgericht Münster. Ein Sohn steht in Versmold wegen Beihilfe zum Totschlag vor Gericht. Er half seinen Eltern beim geplanten Suizid mit Helium.
Foto: Kelly Sikkema

Teilen:

Münster. Vor dem Landgericht Münster beginnt am 9. Januar 2026 ein Sicherungsverfahren gegen einen Mann aus dem Kreis Warendorf. Hintergrund ist ein schwerer Vorfall in einer kommunalen Unterkunft, bei dem ein Mitbewohner über einen längeren Zeitraum bedroht und verletzt worden sein soll. Das Gericht befasst sich dabei nicht mit einer klassischen Strafzumessung, sondern mit der Frage einer möglichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Vorwurf: Bedrohung mit Messer und körperliche Gewalt

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte seinem Mitbewohner in einer kommunalen Unterkunft in Warendorf ein Messer an den Hals gehalten haben. Über einen Zeitraum von rund 45 Minuten habe er dem Opfer demnach wiederholt mit dem Tod gedroht. Zusätzlich soll es zu körperlicher Gewalt gekommen sein, indem der Mann seinem Mitbewohner mit dem Griffstück des Messers gegen den Kopf schlug. Der Vorfall bildet die Grundlage für das nun anstehende Verfahren vor dem Landgericht in Münster.

Die Tatvorwürfe wiegen aus Sicht der Ermittlungsbehörden schwer, da sie nicht nur eine akute Gefährdung des Geschädigten, sondern auch ein erhebliches Risiko für weitere Personen begründet haben sollen. Der Fall wird deshalb in Münster verhandelt und hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Frage, wie mit mutmaßlich schuldunfähigen oder vermindert schuldfähigen Beschuldigten umzugehen ist.

Das lesen andere gerade

Psychiatrisches Gutachten und Antrag auf Unterbringung

Das Verfahren wird als sogenanntes Sicherungsverfahren geführt. Grundlage dafür ist ein vorbereitendes psychiatrisches Sachverständigengutachten, auf das sich die Staatsanwaltschaft stützt. Nach dessen Einschätzung soll der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt an einer paranoiden Schizophrenie gelitten haben und dadurch zumindest erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sein.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht ohne eine entsprechende Behandlung die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten. Deshalb beantragt sie nicht eine Haftstrafe, sondern die geschlossene Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Ziel eines solchen Verfahrens ist es, die Allgemeinheit zu schützen und zugleich eine therapeutische Behandlung des Beschuldigten zu ermöglichen. Ob dieser Antrag Erfolg hat, entscheidet das Gericht erst nach der Hauptverhandlung und einer umfassenden Beweisaufnahme.

Prozessbeginn in Münster und weitere Termine

Die Hauptverhandlung findet vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Münster statt. Der Auftakt ist für Freitag, den 9. Januar 2026, angesetzt. Weitere Verhandlungstage sind für den 15., 22. und 29. Januar geplant. Verhandelt wird jeweils im Saal A11. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 3 KLs 28/25.

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge: