
Münster. Rund um die Adventszeit und den Jahreswechsel hat die Bundespolizei am Hauptbahnhof Münster verstärkte Kontrollen durchgeführt. Hintergrund war ein zeitlich befristetes Mitführverbot für gefährliche Gegenstände wie Messer, Reizsprays oder Schlagwerkzeuge. Die Maßnahme galt nicht nur in Münster, sondern an mehreren stark frequentierten Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen.
Nach Angaben der Bundespolizei wurden von Mitte November bis Ende Dezember 331 Verstöße gegen das Mitführverbot registriert. Dabei stellten die Einsatzkräfte rund 200 Messer, etwa 100 Abwehrsprays sowie 25 Schlagstöcke oder Schlagringe sicher.
Auch rund um den Jahreswechsel blieb es nicht bei Einzelfällen: 27 weitere Verstöße wurden landesweit an Bahnhöfen festgestellt. Die Kontrollen fanden insbesondere an Tagen mit hohem Reiseaufkommen statt.
Für den Hauptbahnhof Münster galt im genannten Zeitraum eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei. Ziel war es, die Sicherheit in der Vorweihnachtszeit und an Silvester zu erhöhen und potenziell gefährliche Gegenstände frühzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Kontrolliert wurden vor allem Taschen, Rucksäcke und Gepäckstücke.
Die Bundespolizei kommt nach Abschluss der Maßnahme zu dem Ergebnis, dass sich das Verbot bewährt habe. Aus Sicht der Behörde habe die hohe Zahl sichergestellter Gegenstände gezeigt, dass solche Kontrollen einen präventiven Effekt haben können. Entsprechend will die Bundespolizei auch künftig an diesem Instrument festhalten.
Unabhängig von den zeitlich begrenzten Kontrollen der Bundespolizei besteht rund um den Hauptbahnhof Münster bereits eine dauerhafte Waffen- und Messerverbotszone. Diese wird von der Polizei überwacht und gilt außerhalb des Bahnhofsbereichs. Die Maßnahmen der Bundespolizei ergänzten diese Regelung während der Feiertage.
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