
Münster/AI. Ein 28-jähriger Münsteraner ist am Montagnachmittag auf der Gasselstiege aus dem Verkehr gezogen worden, nachdem er mit seinem E-Scooter in falscher Richtung über den Gehweg gefahren war. Die Polizei bemerkte den Mann nicht nur wegen seines regelwidrigen Fahrverhaltens – er hatte während der Fahrt auch einen Joint im Mund.
Bei der Kontrolle gab der Fahrer nach Angaben der Polizei an, regelmäßig Cannabis zu konsumieren. Die Beamten nahmen ihn mit zur Wache, wo eine Ärztin eine Blutprobe entnahm. Gegen den 28-Jährigen, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, läuft nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Die Polizei betont, dass für E-Scooter dieselben Vorgaben gelten wie für Pkw. Bereits ein THC-Wert von mehr als 3,5 Nanogramm pro Milliliter stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Straßenverkehrsgesetz dar.
Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt zudem ein generelles Cannabisverbot am Steuer. In beiden Fällen drohen Bußgeld und Fahrverbot.
Kommt es zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, wird der Konsum unabhängig von der nachgewiesenen THC-Menge zur Straftat.
Dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft sind, ist vielen Nutzern nicht bewusst. Damit gelten dieselben Promille- und THC-Grenzwerte wie im Straßenverkehr mit dem Auto. Die Polizei Münster weist deshalb regelmäßig darauf hin, dass sowohl Alkohol- als auch Drogendelikte auf E-Scootern straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu