MIT Münster distanziert sich von Begriff „Lifestyle-Teilzeit“: hält Reform aber für notwendig

MIT Münster distanziert sich vom Begriff „Lifestyle-Teilzeit“, hält aber Reformen beim Teilzeitrecht für notwendig. Einordnung zur Debatte.
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Münster/Berlin. Die Debatte um den von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) auf Bundesebene eingebrachten Antrag zur Einschränkung des gesetzlichen Teilzeitanspruchs hat innerhalb der CDU für erhebliche Unruhe gesorgt. Während der Vorstoß unter dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ parteiintern wie öffentlich auf breite Kritik stieß, bezieht die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Münster nun eine differenzierte Position.

In einer Stellungnahme gegenüber ms-aktuell.de stellt der Kreisverband klar, dass er die zugespitzte Wortwahl des Bundesantrags ausdrücklich nicht teilt – hält eine Reform der bestehenden Regelungen jedoch weiterhin für geboten.

Klare Distanz zur Wortwahl, kein Abrücken vom Grundanliegen

„Die verwendete Wortwahl ‚Lifestyle-Teilzeitarbeit‘ halten wir nicht für hilfreich“, erklärt der Vorsitzende der MIT Münster, Peter Börgel, in seiner Antwort. Der Begriff werde der Vielfalt der Lebensrealitäten von Beschäftigten nicht gerecht und trage nicht zu einer sachlichen Debatte bei.

Damit grenzt sich die MIT Münster deutlich von der bundesweit diskutierten Überschrift des Antrags ab, der ursprünglich von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion eingebracht worden war. Inhaltlich gehe es jedoch nicht um eine pauschale Ablehnung von Teilzeitarbeit, sondern um die Ausgestaltung rechtlicher Ansprüche.

Teilzeit bleibt wichtig – Vollzeit soll Leitbild bleiben

Grundsätzlich bekennt sich die MIT Münster klar zur Teilzeitarbeit als Bestandteil moderner Arbeitswelten. Gerade für Menschen in besonderen Lebensphasen – etwa während Schwangerschaft, Kindererziehung oder bei Pflegeverantwortung – habe Teilzeit entscheidend dazu beigetragen, im Arbeitsmarkt zu bleiben oder dorthin zurückzukehren.

Gleichzeitig betont der Verband ein übergeordnetes arbeitsmarktpolitisches Ziel: Möglichst viele Menschen sollten in stabile und nachhaltige Vollzeitbeschäftigung gebracht werden. Vollzeitstellen sorgten nicht nur für bessere Einkommens- und Sozialabsicherung der Beschäftigten, sondern seien auch aus unternehmerischer Sicht effizienter.

Begründet wird dies mit hohen Fixkosten eines Arbeitsplatzes, etwa für Einarbeitung, Qualifizierung, Organisation und Infrastruktur. Diese ließen sich bei Vollzeitstellen besser verteilen und stärkten langfristig die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben – insbesondere im Mittelstand.

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Belastung kleiner Betriebe im Fokus

Kern der Münsteraner Argumentation ist die Perspektive kleiner und mittlerer Unternehmen. Zwar könne ein Antrag auf Teilzeit schon heute aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden, dennoch sieht die MIT Münster Reformbedarf bei den gesetzlichen Schwellenwerten.

Konkret regt der Kreisverband an, die Mindestbetriebsgröße, ab der der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit greift, zu überprüfen. Die derzeitige Grenze von 15 Beschäftigten stelle für sehr kleine Betriebe eine erhebliche organisatorische und wirtschaftliche Belastung dar. Eine Anhebung auf etwa 50 Beschäftigte könne insbesondere Handwerksbetriebe und kleine Dienstleister entlasten.

Rückkehrrecht in Vollzeit als Streitpunkt

Ein weiterer Punkt, den die MIT Münster hervorhebt, ist die Rückkehr aus Teilzeit in eine Vollzeitstelle. In der öffentlichen Debatte sei häufig verkürzt dargestellt worden, dass Teilzeit künftig generell verhindert werden solle. Tatsächlich ziele der Bundesantrag darauf ab, den automatischen Rückkehranspruch auf Vollzeit zu begrenzen.

Gerade kleinere Betriebe gerieten laut MIT Münster in Schwierigkeiten, wenn sie eine frei werdende Vollzeitstelle mit einer neuen Kraft besetzen müssten, später aber zusätzlich wieder eine Vollzeitstelle für die zurückkehrende Person vorhalten sollen. Der Reformvorschlag solle hier vor struktureller Überforderung schützen.

Produktivität, Fixkosten und Sozialstaat

Über die betriebliche Ebene hinaus verweist die MIT Münster auf eine gesamtwirtschaftliche Dimension. Deutschland fehle es zunehmend an Produktivitätszuwächsen, die lange Grundlage für Wachstum und Wohlstand gewesen seien. Wenn Teilzeitkräfte überwiegend zu denselben Tageszeiten arbeiteten, müssten faktisch mehr Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Organisationsstrukturen vorgehalten werden – mit entsprechend steigenden Fixkosten pro Arbeitsplatz.

Zugleich unterstützt der Kreisverband den im Bundesantrag formulierten Grundsatz eines „Vollzeit-Vorbehalts“ im Sozialstaat. Vollzeitarbeit stärke das Prinzip von Leistung und Gegenleistung und sichere langfristig die finanzielle Basis der sozialen Sicherungssysteme.

Appell für eine sachliche Reformdebatte

Insgesamt wirbt die MIT Münster für eine nüchterne und offene Diskussion. Reformideen müssten auf den Tisch kommen und fair geprüft werden, auch wenn sie unbequem seien. Arbeitszeitmodelle funktionierten am besten, wenn sie auf Betriebsebene individuell zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten vereinbart würden und die konkrete betriebliche Realität berücksichtigten.

Der Verband betont, es gehe nicht um einen Abbau von Teilzeitarbeit, sondern um ein ausgewogenes System, das Flexibilität ermögliche und zugleich Planungssicherheit für Unternehmen schaffe. Teilzeit solle gezielt dort gestärkt werden, wo sie notwendig sei – etwa für Eltern oder pflegende Angehörige – während gleichzeitig verlässliche Rahmenbedingungen für neue Vollzeitstellen geschaffen werden müssten.

Damit positioniert sich die MIT Münster zwischen klarer Distanz zur polarisierenden Begrifflichkeit des Bundesantrags und grundsätzlicher Zustimmung zur Notwendigkeit arbeitsmarktpolitischer Reformen – ein Spagat, der die innerparteilichen Spannungen innerhalb der CDU in der aktuellen Debatte deutlich macht.

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