
Münster. In der Forensik Münster-Amelsbüren wird nach einem Patienten gesucht, der nach einem genehmigten Ausgang nicht in die Klinik zurückgekehrt ist. Der Fall betrifft den Maßregelvollzug Münster am Standort Amelsbüren. Nach übereinstimmenden Berichten wurde das Fernbleiben bereits im September 2025 festgestellt. Polizei Münster und die zuständige Staatsanwaltschaft leiteten Ermittlungen ein.
Öffentlich gemacht wurde der Vorgang zunächst nicht. Angaben zur Person, zum Alter oder zu den Hintergründen der Unterbringung veröffentlichen die Behörden mit Verweis auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte nicht.
Das nordrhein-westfälische Strafrechtsbezogene Unterbringungsgesetz definiert eine Entweichung nicht nur als Ausbruch. Auch wer sich ohne Erlaubnis entfernt oder länger als genehmigt außerhalb der Einrichtung bleibt, gilt rechtlich als entwichen.
Sobald eine solche Situation festgestellt wird, muss die forensische Klinik unverzüglich handeln. Beschäftigte dürfen versuchen, die Person zurückzubringen. Gelingt das nicht, wird die Polizei eingeschaltet. Zudem ist die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren. Diese gesetzlichen Vorgaben gelten landesweit für alle Einrichtungen des Maßregelvollzugs.
Für die Öffentlichkeit ist wichtig: Schon das Verpassen einer vereinbarten Rückkehrzeit kann formal ein unerlaubtes Fernbleiben darstellen. Die juristische Einordnung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine akute Gefahr für die Allgemeinheit besteht.
Nach bisherigen Informationen ergaben sich im Verlauf der Ermittlungen Hinweise darauf, dass sich der Gesuchte nicht mehr im Stadtgebiet von Münster aufhält. Ermittler prüfen demnach eine mögliche Unterstützung durch Dritte.
Berichten zufolge wird inzwischen mit einem europäischen Haftbefehl nach dem Mann gesucht. Konkrete Angaben zum Aufenthaltsort oder zu laufenden Maßnahmen machen die Behörden nicht, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden.
Eine öffentliche Fahndung mit Fotoaufruf erfolgte bislang nicht. Ob und wann eine solche Maßnahme ergriffen wird, hängt regelmäßig von der Gefahreneinschätzung und vom Stand der Ermittlungen ab.
Die forensische Christophorus Klinik der Alexianer in Münster-Amelsbüren ist Teil des nordrhein-westfälischen Maßregelvollzugs. Dort werden Personen untergebracht, die aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten und bei denen ein Gericht eine Unterbringung angeordnet hat.
Therapeutische Lockerungen wie begleitete oder unbegleitete Ausgänge sind Bestandteil individueller Behandlungspläne. Sie richten sich nach einer Gefahrenprognose und werden stufenweise geprüft. Ziel ist neben der Sicherung auch die schrittweise Wiedereingliederung.
Die Einrichtung war bereits vor ihrer Eröffnung im Jahr 2011 Gegenstand öffentlicher Diskussionen, insbesondere mit Blick auf mögliche Freigänge. Seitdem sind keine öffentlich bekannten schwerwiegenden Zwischenfälle gemeldet worden.
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