Münster plant neue Regeln für Besucher in Bewohnerparkzonen

Münster weitet das Bewohnerparken aus: In Pluggendorf und im Erphoviertel fallen ab 2026 Gebühren an. Was Anwohnende jetzt wissen müssen.
Symbolbild Graf Foto, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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Münster. In Münster sollen Besucherinnen und Besucher künftig einfacher in Bewohnerparkzonen parken können. Die Stadt will ab dem zweiten Quartal 2026 ein eigenes Besucherparksystem einführen. Betroffen sind jene Quartiere, in denen das sogenannte Mischprinzip gilt und Nicht-Anwohnende bislang nur zwei Stunden mit Parkscheibe stehen dürfen.

Über die Einführung entscheidet der Rat Ende März. Hintergrund ist der anhaltend hohe Parkdruck in vielen innenstadtnahen Wohngebieten. Die Stadt reagiert damit auf politische Forderungen und zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung.

Warum das Besucherparken in Münster neu geregelt wird

Seit der Ausweitung der Bewohnerparkzonen hat sich die Situation in vielen Quartieren verändert. Ziel des Mischprinzips ist es, Anwohnerinnen und Anwohner beim Parken zu bevorzugen und gleichzeitig Dauerparken von auswärtigen Fahrzeugen zu reduzieren. Für Gäste bedeutet das bislang jedoch eine klare zeitliche Begrenzung: Nach zwei Stunden endet die Parkzeit.

Gerade bei längeren Besuchen, etwa von Familie, Freunden oder pflegebedürftigen Angehörigen, sorgt das regelmäßig für Probleme. Nicht in jedem Viertel stehen ausreichend Parkhäuser oder alternative Stellflächen zur Verfügung. Die Folge sind Parkplatzsuche, zusätzliche Kosten oder das Umparken im Zwei-Stunden-Takt.

Mit der neuen Parkregelung Münster soll diese Lücke geschlossen werden. Die Stadt verfolgt dabei das Ziel, die Funktionsfähigkeit der Bewohnerparkzonen zu erhalten und gleichzeitig eine praktikable Lösung für Besucher zu schaffen. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz des knappen Parkraums und sozialer Alltagstauglichkeit steht dabei im Mittelpunkt.

So soll der Besucherparkausweis funktionieren

Kern der geplanten Besucherparken Münster-Regelung ist ein digital beantragbarer Tagesausweis. Antragsberechtigt sind ausschließlich Personen mit gültigem Bewohnerparkausweis. Damit will die Stadt verhindern, dass Pendelnde oder ortsfremde Dauerparkende das System ausnutzen.

Der Besucherparkausweis soll jeweils für 24 Stunden gelten. Für längere Aufenthalte können mehrere Tage hintereinander gebucht werden. Die Gebühr liegt bei 10,20 Euro pro Tag. Damit bewegt sich Münster am unteren Rand des gesetzlich vorgegebenen Gebührenrahmens. Im Vergleich zu einem ganztägigen Parkschein im Straßenraum oder Parkhausgebühren fällt der Betrag geringer aus.

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Geplant ist eine digitale Lösung, die perspektivisch vollständig online abgewickelt werden soll. Bis zur Einführung eines neuen Verwaltungssystems im Jahr 2027 ist eine Übergangsvariante vorgesehen. Der Antrag soll über ein Online-Formular gestellt und anschließend von der Verwaltung geprüft werden. Die Kontrolle erfolgt digital, ein sichtbarer Ausweis im Fahrzeug ist nicht nötig.

Die Regelung gilt ausschließlich für Bewohnerparkzonen im Mischprinzip. In Bereichen mit Trennprinzip sieht die Stadt keinen zusätzlichen Bedarf. Für bestimmte Gruppen wie Menschen mit Schwerbehindertenausweis, Handwerksbetriebe, Pflegedienste oder Umzugsunternehmen bestehen bereits gesonderte Ausnahmegenehmigungen.

Entscheidung im Rat und finanzielle Auswirkungen

Die Beschlussvorlage wird im März mehrere Ausschüsse durchlaufen, bevor der Rat endgültig entscheidet. Nach derzeitiger Planung soll die Einführung im zweiten Quartal 2026 erfolgen. Die Regelung gilt sowohl für bestehende als auch für künftige Bewohnerparkzonen im Mischprinzip.

Finanziell rechnet die Stadt mit überschaubaren Einnahmen aus den Tagesgebühren. Für das Einführungsjahr werden geringe Beträge erwartet, ab 2027 leicht steigende Erlöse. Im Vordergrund steht jedoch nicht die Einnahmeerzielung, sondern die Steuerung des Parkraums.

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