Münster prüft neue Miete für Clemenskirche: Stadt und Bistum vor heikler Debatte

Der Zensus 2022 zeigt, dass Christen in Deutschland zur Minderheit werden. Katholiken und Protestanten machen nur noch 48 Prozent der Bevölkerung aus.
Symbolbild: Bernhard Schürman

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Münster. In Münster zeichnet sich eine neue Debatte über die künftige Nutzung der Clemenskirche in der Altstadt ab. Die Rathauskoalition aus Grünen, SPD und Volt will erreichen, dass das Bistum für die Nutzung des Gebäudes künftig zahlt. Demnach steht ab 2028 ein jährliches Entgelt von 50.000 Euro im Raum. Sollte es dazu keine Einigung geben, könnte die Stadt die Immobilie selbst nutzen und eigene Einnahmemöglichkeiten prüfen.

Brisant ist das Thema vor allem deshalb, weil es nicht nur um eine einzelne Immobilie geht. Die Diskussion berührt zugleich die angespannte Haushaltslage der Stadt, das Verhältnis zwischen Kommune und Kirche sowie die Frage, wie historische Gebäude in zentraler Lage künftig genutzt werden sollen. Die Stadt Münster hat ihren Doppelhaushalt 2026/27 bereits unter deutlichem Sparzwang aufgestellt. Nach Angaben der Verwaltung sind strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen von knapp 28 Millionen Euro eingeplant.

Clemenskirche ist seit Jahren politisch ein sensibles Thema

Dass die Clemenskirche politisch umstritten ist, zeigt ein Blick zurück. Schon 2014 gab es im Rat Überlegungen, den damaligen Umgang mit kirchlichen Immobilien neu zu ordnen. In einem Beitrag der Grünen Münster zum Ratsbeschluss vom 10. Dezember 2014 heißt es, die Clemenskirche solle dem Bistum zunächst zur weiteren Anmietung angeboten werden. Falls das Bistum daran kein Interesse habe, sollte eine Vermarktung durch Vermietung mit dem Ziel einer angemessenen Nutzung erfolgen. Auch im Amtsblatt der Stadt tauchte Anfang 2015 bereits die Frage nach einer Anpassung der Miete für die Clemenskirche spätestens zum 1. Januar 2018 auf.

Die aktuelle Diskussion ist also kein völlig neuer Vorgang, sondern knüpft an ältere politische Linien an. Neu ist vor allem, dass die Forderung nun offenbar wieder konkret aufgerufen wird und mit einer klaren Jahreszahl verbunden ist. Für einen aktuellen Artikel ist deshalb wichtig: Die Debatte lässt sich nicht als spontane Einzelidee darstellen, sondern als Teil eines seit Jahren schwelenden Grundsatzkonflikts über Eigentum, Nutzung und wirtschaftliche Verantwortung.

Warum die Forderung gerade jetzt aufkommt

Der Zeitpunkt ist politisch nachvollziehbar. Münster steht wegen steigender Ausgaben und notwendiger Einsparungen unter Haushaltsdruck. Die Stadtverwaltung hat den Doppelhaushalt 2026 und 2027 ausdrücklich als Sparhaushalt eingeordnet. Mehr als 70 Prozent der vorgesehenen Einsparungen betreffen zwar interne Prozesse der Verwaltung, zugleich werden aber auch freiwillige Leistungen und Nutzungsmodelle stärker in den Blick geraten. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Gewicht, warum eine prominente Immobilie in bester Innenstadtlage weiterhin unentgeltlich überlassen werden sollte.

Dass ausgerechnet 2028 genannt wird, passt ebenfalls in diesen Rahmen. Der Doppelhaushalt soll die Zeit nach der Kommunalwahl 2025 bis Ende 2027 abdecken. Ab 2028 beginnt damit auch haushaltspolitisch eine neue Phase, in der veränderte Regelungen leichter neu aufgesetzt werden können. Die Forderung ist damit nicht nur symbolisch, sondern auch finanzpolitisch anschlussfähig.

Für das Bistum wäre eine neue Zahlung ebenfalls heikel

Auch auf Seiten des Bistums dürfte das Thema nicht als Nebensache behandelt werden. Das Bistum Münster rechnet für 2026 im NRW-Teil mit Erträgen von 766,1 Millionen Euro und Aufwendungen von 785 Millionen Euro. Daraus ergibt sich nach eigenen Angaben ein planerisches Defizit von 18,9 Millionen Euro. Gleichzeitig verweist das Bistum auf längerfristigen finanziellen Druck durch sinkende Mitgliederzahlen, Tarifsteigerungen und weitere Sparnotwendigkeiten.

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Sollte die Forderung der Stadt tatsächlich umgesetzt werden, träfe sie also auf eine Kirchenverwaltung, die selbst unter Konsolidierungsdruck steht. Genau das macht den Vorgang politisch sensibel. Die Stadt könnte argumentieren, dass kostenlos überlassene kommunale Immobilien in Zeiten knapper Kassen schwer zu rechtfertigen sind. Das Bistum wiederum dürfte darauf verweisen, dass kirchliche Nutzung, kulturelle Bedeutung und öffentliche Zugänglichkeit der Clemenskirche ebenfalls einen Wert für die Stadtgesellschaft darstellen.

Was die Stadt mit dem Gebäude selbst machen könnte

Besonders interessant ist die angekündigte Alternative: Falls das Bistum nicht zahlen will, könnte die Stadt den Raum in Eigenregie nutzen und damit selbst Einnahmen erzielen. Was das konkret bedeuten würde, ist bislang offen. Klar ist aber, dass Münster bereits ein Beispiel für eine andere Nutzung eines ehemals sakralen Gebäudes hat. Die Dominikanerkirche wird von der Stadt heute als profanierte Kirche beschrieben, die als Ausstellungs- und Veranstaltungsort dient. Auch das Kulturmagazin der Stadt verweist darauf, dass der historische Raum wieder für Ausstellungen und Veranstaltungen genutzt wird.

Die Clemenskirche ist damit zwar nicht automatisch der nächste Veranstaltungsort. Dennoch zeigt dieses Beispiel, dass die Stadt grundsätzlich Erfahrung damit hat, historisch geprägte Kirchenräume neu zu denken. Für die politische Debatte ist genau das entscheidend: Hinter der Mietforderung steht nicht nur Druck auf das Bistum, sondern auch ein mögliches alternatives Nutzungskonzept der Stadt.

Historische Bedeutung macht die Frage besonders sensibel

Die Clemenskirche ist eines der markantesten Barockgebäude der Altstadt. In den touristischen Darstellungen der Stadt wird sie als Teil der sogenannten Barockinsel zusammen mit Erbdrostenhof und Dominikanerkirche hervorgehoben. Gerade wegen dieser prominenten Lage und ihrer kulturellen Bedeutung dürfte jede Veränderung der Nutzung öffentlich genau beobachtet werden. Es geht also nicht allein um eine buchhalterische Frage, sondern auch um das Selbstverständnis der Stadt im Umgang mit einem ihrer bekanntesten Bauwerke.

Für einen möglichen Ratsstreit bietet das Thema deshalb viel Konfliktstoff. Die Koalition kann die Forderung als Gebot der Fairness und der Haushaltsdisziplin verkaufen. Kritiker könnten dagegen einwenden, dass ein rein wirtschaftlicher Blick der historischen und religiösen Bedeutung des Ortes nicht gerecht werde.

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