
Münster. Kinder zwischen neun und 14 Jahren könnten in Münster künftig nicht mehr ohne Weiteres allein ins Schwimmbad gehen. Die Stadtverwaltung plant eine neue Begleitpflicht in Münsters Schwimmbädern. Wer jünger als 15 Jahre ist und kein Schwimmabzeichen Bronze vorweisen kann, soll ab Januar 2027 nur noch mit einer geeigneten erwachsenen Begleitperson ins Bad dürfen. Bislang gilt diese Einschränkung grundsätzlich nur für Kinder unter neun Jahren. Über die Änderung muss der Rat noch entscheiden.
Die derzeit geltende Haus- und Badeordnung der Stadt Münster stammt aus dem Jahr 2023 und ist seit Januar 2024 in Kraft. Sie schreibt vor, dass Kinder unter neun Jahren nur in Begleitung einer geeigneten Person ins Schwimmbad dürfen. Ein bestimmtes Schwimmabzeichen wird für ältere Kinder nicht ausdrücklich verlangt.
Das soll sich ändern. Nach dem Vorschlag des Sportamtes dürfen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren künftig nur dann ohne erwachsene Begleitung die städtischen Hallen- und Freibäder besuchen, wenn sie das deutsche Schwimmabzeichen Bronze erworben haben. Der Nachweis muss auf Nachfrage dem Personal vorgelegt werden.
Für Kinder unter neun Jahren soll die bisherige Regel bestehen bleiben. Sie benötigen unabhängig von ihren Schwimmkenntnissen weiterhin eine geeignete volljährige Begleitperson.
Die Neuregelung würde damit insbesondere Kinder im Alter von neun bis 14 Jahren betreffen, die zwar bereits schwimmen können, aber noch kein Bronze-Abzeichen besitzen.
Mit dem Bronze-Abzeichen knüpft die Stadt den selbstständigen Schwimmbadbesuch an einen anerkannten Nachweis sicherer Schwimmfähigkeiten.
Nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) ist das Seepferdchen noch kein Beleg dafür, dass ein Kind sicher schwimmen kann. Dafür reicht es aus, nach einem Sprung ins Wasser 25 Meter zu schwimmen und einen Gegenstand aus schultertiefem Wasser heraufzuholen.
Deutlich umfangreicher sind die Anforderungen beim Bronze-Abzeichen, das auch als Freischwimmer bekannt ist. Kinder müssen unter anderem innerhalb von 15 Minuten mindestens 200 Meter schwimmen, einen Gegenstand aus etwa zwei Metern Wassertiefe heraufholen und einen Sprung vom Startblock oder Ein-Meter-Brett absolvieren.
Auch der Deutsche Schwimm-Verband ordnet erst das Bronze-Abzeichen als Nachweis sicherer Schwimmfertigkeiten ein. Das bedeutet allerdings nicht, dass jüngere Kinder mit diesem Abzeichen grundsätzlich keiner Aufsicht mehr bedürfen.
Wie relevant die geplante Änderung sein könnte, zeigt eine Untersuchung zur Sportentwicklung in Münster aus dem Februar 2025.
Für den Bericht wurden Schulen unter anderem gebeten, die Schwimmfähigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der vierten in die fünfte Klasse einzuschätzen.
Nach den Angaben der beteiligten Schulen erreichten schätzungsweise 47 Prozent der Kinder das Schwimmniveau des Bronze-Abzeichens. Weitere 42 Prozent wurden dem Seepferdchen-Niveau zugeordnet. Etwa zwölf Prozent galten als Nichtschwimmer.
Die Angaben beruhen auf Einschätzungen von 35 Schulen und nicht auf einer vollständigen Erhebung tatsächlich erworbener Schwimmabzeichen. Wie viele Kinder in Münster von der geplanten Begleitpflicht betroffen wären, lässt sich daraus deshalb nicht unmittelbar ableiten.
Die Untersuchung zeigt aber, dass ein erheblicher Teil der Kinder am Ende der Grundschulzeit noch nicht das Schwimmniveau erreicht, das künftig für den alleinigen Besuch eines städtischen Schwimmbads maßgeblich sein soll.
Eine einheitliche Altersgrenze für den Schwimmbadbesuch ohne Erwachsene gibt es in Deutschland nicht. Die Betreiber legen entsprechende Voraussetzungen in ihren Haus- und Badeordnungen fest.
Bei den KölnBädern dürfen beispielsweise Kinder ab zehn Jahren ohne Begleitung ins Schwimmbad, wenn sie nachweislich schwimmen können. Der Betreiber empfiehlt, neben einem Altersnachweis auch das Schwimmabzeichen Bronze mitzugeben.
Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen verweist in ihren Informationen zur Bäderaufsicht auf eine Musterrichtlinie, die eine Begleitung für Kinder unter sieben Jahren vorsieht. Zugleich stellt der Fachverband klar, dass Schwimmbadbetreiber die Altersgrenzen unterschiedlich handhaben.
Der Münsteraner Vorschlag verbindet dagegen eine Begleitpflicht bis zum 15. Geburtstag mit einer ausdrücklichen Ausnahme für Kinder, die das Bronze-Abzeichen nachweisen können.
Die Stadt Münster begründet die Überarbeitung ihrer Haus- und Badeordnung damit, bestehende Vorschriften an aktuelle Anforderungen anzupassen und Regelungslücken zu schließen. Zu den weiteren geplanten Änderungen gehören präzisierte Foto- und Videoverbote, neue Bestimmungen zur Badekleidung und ein ausdrückliches Cannabisverbot auf den gesamten Badgeländen.
Zunächst berät der Sportausschuss am 17. November über den Vorschlag. Die endgültige Entscheidung ist für die Ratssitzung am 9. Dezember 2026 vorgesehen. Bei einer Zustimmung sollen die neuen Regeln zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
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