
Das Amtsgericht Münster hat einen 63-jährigen Münsteraner wegen zahlreicher Fahrrad- und Akku-Diebstähle zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Von 58 angeklagten Fällen führten 54 zu einer Verurteilung. Der Mann soll vor allem hochwertige Fahrräder sowie Akkus von E-Bikes und E-Scootern gestohlen haben. Teilweise brach er die Akkus direkt aus abgestellten Zweirädern heraus.
Im Prozess gestand der 63-Jährige einen Teil seiner nächtlichen Diebestouren. Bei anderen Fahrrädern erklärte er zunächst, diese etwa in Gebüschen gefunden zu haben. Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht. Neben der Bewährungsstrafe muss der Mann 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sich einer Psychotherapie unterziehen.
Der Prozess hatte am 1. September begonnen. Das Urteil fiel am 22. September 2026 und damit früher als zunächst geplant.
Die Ermittlungen reichen bis November 2023 zurück. Damals beobachteten Polizisten den Mann nahe dem Allwetterzoo an der Sentruper Straße. Nach Angaben der Polizei soll er dort mit einem Schraubendreher versucht haben, Akkus aus abgestellten E-Bikes zu lösen. Einen gestohlenen Akku versteckte er demnach in einem Gebüsch. Dort fanden die Beamten anschließend weitere 16 versteckte Akkus.
Bei dem Mann entdeckten die Ermittler zudem Werkzeug, weitere Akkus und handschriftliche Aufzeichnungen über Tatorte und Beute. Eine spätere Durchsuchung von Haus und Garten brachte schließlich 67 weitere gestohlene Zweiräder, überwiegend E-Bikes, sowie rund 80 E-Bike-Akkus ans Licht.
Zum Prozessauftakt wurde auch über das mögliche Motiv gesprochen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte die zahlreichen Akkus offenbar nicht in erster Linie verkaufen, sondern daraus einen größeren Energiespeicher bauen. Ob das Gericht dieses Motiv im Urteil ausdrücklich als erwiesen angesehen hat, geht aus den bislang bekannten Angaben nicht hervor.






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