
Münster. Nach dem Polizeieinsatz in der Schützenstraße in Münster sind neue Details zu dem Fall bekannt geworden. In der Wohnung des 44-jährigen Mannes, der am Dienstag bei einem SEK-Einsatz festgenommen worden war, wurden mehrere Waffen gefunden. Damit bestätigt sich, dass die Hinweise auf Waffen im Zusammenhang mit dem Einsatz nicht ins Leere liefen. Die Polizei Münster hatte am Dienstag zunächst nur über den Großeinsatz, die Festnahme des Mannes und den Hintergrund des Vorfalls informiert.
Der Fall hatte am Dienstagvormittag einen größeren Polizeieinsatz in Münster ausgelöst. Nach Angaben der Polizei war es in einer Wohnung in der Schützenstraße zu einem gewalttätigen Vorfall gekommen. Nach ersten Erkenntnissen soll der 44-Jährige dort eine 40-jährige Frau körperlich angegriffen haben. Ein Zeuge verständigte daraufhin die Polizei. Weil es Hinweise gab, dass der Mann eine Waffe besitzen könnte, rückten auch Spezialeinsatzkräfte an. Der Bereich rund um die Wohnanschrift wurde zeitweise abgesperrt. Die Frau konnte die Wohnung während des Einsatzes verlassen und wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der Tatverdächtige wurde wenig später in der Wohnung unverletzt festgenommen. Die Polizei teilte anschließend mit, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Bevölkerung bestanden habe und die Sperrmaßnahmen gegen 11 Uhr wieder aufgehoben wurden. Diese Informationen hatte die Polizei bereits am Dienstag öffentlich gemacht. Neu hinzugekommen ist nun, dass sich tatsächlich mehrere Waffen in der Wohnung befanden. Die Waffen haben sich legal im Besitz des Mannes befunden haben.
Unabhängig von der Frage, welche Waffen in der Wohnung lagen und auf welcher rechtlichen Grundlage sie besessen wurden, bleibt der Auslöser des Einsatzes der mutmaßliche Angriff auf die Frau. Nach Angaben der Polizei erlitt die 40-Jährige leichte Verletzungen. Sie konnte das Krankenhaus noch am selben Tag wieder verlassen. Gegen den 44-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung eingeleitet. Dass er nach der Vernehmung zunächst wieder in seine Wohnung zurückkehren konnte, deutet darauf hin, dass gegen ihn zu diesem Zeitpunkt kein weitergehender Freiheitsentzug angeordnet wurde. Dazu hat die Polizei bislang jedoch keine weitergehenden öffentlichen Angaben gemacht. Ebenso offen ist derzeit, ob die sichergestellten Waffen im weiteren Verlauf des Verfahrens noch eine Rolle spielen werden.
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