
Münster. Ab dem 1. September 2026 gelten in Nordrhein-Westfalen neue Vorgaben für Bauvorhaben und Genehmigungsverfahren. Der sogenannte BauCode NRW verändert unter anderem Regeln für Umbauten im Bestand und das vereinfachte Genehmigungsverfahren. In Münster kommt wenige Tage später eine weitere Umstellung hinzu: Ab dem 5. September nimmt das Bauordnungsamt Bauanträge grundsätzlich nicht mehr auf Papier an.
Wer künftig einen Bauantrag in Münster stellt, soll dafür grundsätzlich das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen. Papieranträge werden nach Angaben der Stadt ab dem 5. September nicht mehr angenommen.
Für einige Verfahren ist eine Einreichung über das Portal zunächst noch nicht möglich. Dazu gehören unter anderem Genehmigungsfreistellungen, Anzeigen befristeter Nutzungsänderungen sowie Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung. Diese Unterlagen können vorerst weiterhin per E-Mail beim Bauordnungsamt eingereicht werden.
Eine weitere Änderung betrifft das vereinfachte Genehmigungsverfahren. Entscheidet die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, kann künftig eine sogenannte Genehmigungsfiktion greifen. Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, gilt die Baugenehmigung dann als erteilt.
Die Stadt Münster weist zugleich darauf hin, dass eine entsprechende Bescheinigung nicht automatisch bestätigt, dass sämtliche rechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Bauherren und Planer bleiben dafür verantwortlich, die geltenden Vorschriften einzuhalten. Auf die Genehmigungsfiktion kann außerdem verzichtet werden.
Der BauCode NRW erweitert zudem den Bereich genehmigungsfreier Vorhaben. Betroffen sind unter bestimmten Voraussetzungen etwa Umbauten von Dachgeschossen zur Schaffung von Wohnraum sowie der Einbau von Dachgauben. Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben gelten weiterhin planungsrechtliche und örtliche Vorschriften.
Mit der sogenannten Oldtimer-Regelung ändern sich außerdem Vorgaben für bestehende Gebäude. Bei Aufstockungen oder Nutzungsänderungen müssen vorhandene Bauteile künftig nicht in jedem Fall an die aktuellen Anforderungen für Neubauten angepasst werden.
Auch bei technischen Anforderungen wird die Bauordnung verändert. Künftig sollen stärker die konkret gesetzlich festgelegten Vorgaben etwa zu Standsicherheit, Brandschutz und Gesundheitsschutz maßgeblich sein.
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