
Münster. In Münster sollen zwei Straßen im Stadtteil Gremmendorf neue Namen erhalten. Die Stadt ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Vorschläge für die Umbenennung des Lüderitzwegs und des Woermannwegs einzureichen. Hintergrund ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost, die beiden Straßennamen zu ändern.
Wer sich beteiligen möchte, kann bis zum 22. März Vorschläge einreichen. Die Stadtverwaltung sammelt die Ideen und legt sie anschließend der Bezirksvertretung zur Entscheidung vor.
Die Entscheidung zur Umbenennung der beiden Straßen fiel bereits im Dezember in der Bezirksvertretung Münster-Südost. Vorausgegangen waren mehrere Anträge aus der Bürgerschaft, die zwischen 2020 und 2025 bei der Stadt eingegangen waren.
Die Antragstellenden begründeten ihren Wunsch unter anderem mit der kolonialpolitischen Rolle der historischen Namensgeber Adolf Lüderitz und Adolph Woermann. Beide waren Unternehmer im Deutschen Kaiserreich und mit kolonialen Aktivitäten verbunden. Zudem wurden die Straßen während der Zeit des Nationalsozialismus nach ihnen benannt, was in den Diskussionen um eine mögliche Umbenennung ebenfalls eine Rolle spielte.
Ab dem 5. März haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eigene Vorschläge für neue Straßennamen einzureichen. Die Beteiligungsphase läuft bis einschließlich 22. März.
Vorschläge können online über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ eingereicht werden. Alternativ nimmt die Stadt Münster Ideen auch per E-Mail oder postalisch entgegen. Zuständig ist das Vermessungs- und Katasteramt der Stadt.
Nach Ablauf der Frist prüft die Verwaltung die eingegangenen Vorschläge und übermittelt sie anschließend an die Bezirksvertretung Münster-Südost, die über die neuen Straßennamen entscheidet.
Bei der Auswahl neuer Straßennamen gelten bestimmte Kriterien der Stadt Münster. In vielen Fällen wird bevorzugt auf historische Ortsbezeichnungen zurückgegriffen.
Die Benennung nach Personen ist dagegen eine besondere Ehrung und kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Voraussetzung ist in der Regel ein enger Bezug zur Stadt Münster sowie ein zeitlicher Abstand von mindestens zehn Jahren zum Tod der jeweiligen Person. Außerdem empfiehlt die Stadt, künftig häufiger Frauen bei Straßenbenennungen zu berücksichtigen, da bislang deutlich mehr Straßen nach Männern benannt sind.
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