
Münster. Die Bezirksvertretung Münster-West hat am Donnerstagabend eine wichtige Veränderung für die Sebastianstraße beschlossen. Der Abschnitt zwischen dem Nienberger Kirchplatz und der Straße Am Haus Nienberge wird im kommenden Jahr als Einbahnstraße ausgewiesen – in Fahrtrichtung Westen. Mit dem Votum folgt das Gremium einer städtischen Vorlage, die seit Längerem eine Entlastung des engen Ortskerns vorsieht.
Die Entscheidung fiel nach kurzer Beratung und setzt einen Punkt auf eine Diskussion, die Nienberge seit Jahren begleitet: Wie lässt sich der zentrale Bereich rund um Kirche und Kirchplatz verkehrlich so gestalten, dass sowohl Verkehrsfluss als auch Aufenthaltsqualität profitieren?
Für den täglichen Verkehr bringt die neue Regelung spürbare Anpassungen. Wer künftig aus der Hülshoffstraße in Richtung Sebastianstraße fahren möchte, muss auf die Plettendorfstraße ausweichen. Diese Verbindung bleibt künftig die einzige Umfahrung in Richtung Ortsmitte.
Unverändert bleibt dagegen die Zufahrt aus der Altenberger Straße: Fahrzeuge können weiterhin in Richtung Kirchplatz abbiegen und die Sebastianstraße wie gewohnt nutzen. Innerhalb des betroffenen Abschnitts bleibt eine kurze Weiterfahrt möglich — entweder nach links in die Straße Am Haus Nienberge oder nach rechts auf den Parkplatz des Lydia-Zentrums.
Für Beschilderung und Umrüstung kalkuliert die Stadt rund 2000 Euro.
Die Sebastianstraße bildet das Rückgrat des Ortskerns von Nienberge. Sie führt unmittelbar an Kirche, Kirchplatz, Geschäften, Dienstleistungsangeboten und Haltestellen vorbei und wird täglich stark frequentiert — von Anwohnern, Radfahrenden, Bussen und Lieferverkehr. Die räumliche Enge zwischen Gebäuden, Grünflächen und Parkzonen macht die Straße besonders anfällig für Konflikte zwischen Durchgangsverkehr und Aufenthaltsqualität.
Schon im Stadtteilentwicklungskonzept Nienberge/Häger wurde der Abschnitt als verkehrlich belastet eingestuft. Dort tauchten verschiedene Optionen auf, die Ortsmitte zu beruhigen — unter anderem eine Einbahnstraßenlösung oder eine stärkere Abtrennung vom motorisierten Durchgangsverkehr. Ziel dieser Überlegungen war es, die Ortsmitte funktional zu entlasten und gleichzeitig attraktiver zu gestalten.
Mit der nun beschlossenen Regelung wird ein Teil dieser lang diskutierten Ansätze erstmals konkret umgesetzt.