
In Münster gewinnt die Debatte über oberkörperfreies Schwimmen in städtischen Bädern an politischer Unterstützung. Eine Petition, die sich an das Sportamt und den Stadtrat richtet, fordert eine Änderung der Badeordnung. Ziel ist, dass Frauen und Personen mit weiblich gelesener Brust in Münsters Bädern künftig ebenso oberkörperfrei schwimmen dürfen wie Männer. Nach Angaben aus dem Umfeld der Petition haben bereits rund 100 Menschen unterschrieben.
Der Konflikt betrifft vor allem den Badebetrieb im Wasser. Nach Angaben der Petition ist oberkörperfreies Sonnen auf Liegewiesen in Münster bereits möglich. Beim Schwimmen selbst gelten jedoch weiterhin Regeln, die aus Sicht der Initiatorin und ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer nicht mehr zeitgemäß sind. Die Petition argumentiert, dass die weibliche Brust kein Geschlechtsorgan sei und deshalb keine andere Regelung gelten sollte als bei männlichen Badegästen.
Die Linksfraktion stellt sich nun öffentlich hinter die Forderung. Sie sieht die Stadt Münster in der Verantwortung, ihre Haus- und Badeordnungen zu überprüfen und an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen. Die Debatte sei aus Sicht der Fraktion kein Randthema, sondern eine Frage von Gleichbehandlung, Selbstbestimmung und diskriminierungsfreiem Zugang zu öffentlichen Einrichtungen.
Sarah Jansa, Mitglied der Linkspartei, nennt die Petition einen wichtigen Anstoß. „Diese Debatte anzustoßen, ist ein starker und mutiger Schritt“, erklärt sie. Dass sich manche Personen davon angegriffen fühlten, sei bedauerlich, zeige aber zugleich, wie wichtig eine klare Haltung sei. „Unabhängig vom Geschlecht sollte die Wahl der Badebekleidung eine selbstbestimmte Entscheidung sein.“
Mit dieser Position macht die Linke deutlich, dass sie die bisherige Unterscheidung zwischen männlicher und weiblicher Brust für überholt hält. Jansa formuliert es entsprechend deutlich: „Die Verpflichtung, ausschließlich die weibliche Brust im Schwimmbad verdecken zu müssen, stammt aus dem vergangenen Jahrtausend. Münster sollte hier als progressive Stadt vorangehen, statt gesellschaftlichen Entwicklungen hinterherzuhinken.“
Die Debatte in Münster steht nicht isoliert. In mehreren deutschen Städten wurden die Regeln für oberkörperfreies Baden bereits verändert oder anders ausgelegt. Berlin stellte 2023 klar, dass die Haus- und Badeordnung der Berliner Bäder-Betriebe keine geschlechtsspezifische Pflicht zur Bedeckung der Brust vorsieht. Göttingen hatte bereits 2022 eine Regelung beschlossen, nach der alle Badegäste an bestimmten Tagen ohne Oberkörperbekleidung schwimmen durften. Auch Köln erlaubte 2023 oberkörperfreies Schwimmen in städtischen Bädern, während die Bedeckung der primären Geschlechtsorgane weiterhin vorgeschrieben blieb.
Genau auf diese Beispiele verweist auch die Linksfraktion in Münster. Katja Martinewski, Fraktionssprecherin und Mitglied des Gleichstellungsausschusses, erklärt: „Städte wie Berlin, Göttingen und Köln haben längst gezeigt, dass die Umsetzung funktioniert.“ Sollten die städtischen Bäder in Münster auf ein politisches Signal warten, sei dieses nun gegeben.
Martinewski kündigt zugleich an, dass die Fraktion auch einen offiziellen politischen Weg mitgehen würde. „Falls es für diese längst überfällige Gleichstellung einen offiziellen Ratsbeschluss braucht, gehen wir diesen Weg gerne mit und rufen die anderen Fraktionen zur Zusammenarbeit auf.“ Aus Sicht der Linken geht es dabei nicht nur um Badekleidung, sondern um eine grundsätzliche gesellschaftliche Haltung.
Eine bundesweit einheitliche Regelung zum oberkörperfreien Schwimmen in öffentlichen Bädern gibt es in Deutschland nicht. Entscheidend ist in der Praxis meist die jeweilige Haus- oder Badeordnung des Betreibers. In Münster gilt die städtische Haus- und Badeordnung für die von der Stadt betriebenen Hallen- und Freibäder. Sie regelt unter anderem Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Das eingesetzte Personal übt dabei das Hausrecht aus.
Für die Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition geht es nicht allein um die Frage, wer im Schwimmbad ein Oberteil tragen muss. Im Mittelpunkt steht die gesellschaftliche Bewertung der weiblichen Brust. Die Linke spricht in diesem Zusammenhang von Entsexualisierung und gelebter Toleranz in städtischen Einrichtungen.
Martinewski formuliert es so: „Die Entsexualisierung der weiblichen Brust und gelebte Toleranz sollten in unseren städtischen Einrichtungen eine Selbstverständlichkeit sein.“ Damit ordnet die Fraktion das Thema ausdrücklich als Gleichstellungsfrage ein.
Münster hat in den vergangenen Jahren bereits einzelne Angebote geschaffen, die einen diskriminierungssensibleren Zugang zu Schwimmbädern ermöglichen sollen. Dazu gehören besondere Schwimmzeiten für trans*, inter* und nicht-binäre Personen sowie Frauenschwimmzeiten. Die aktuelle Petition knüpft daran an, geht aber einen Schritt weiter: Sie fordert keine Sonderzeit, sondern eine allgemeine Änderung der Regeln für den regulären Badebetrieb.
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