OVG Münster bestätigt Urteil: AfD-nahe Stiftung erhält kein Fördergeld für 2021

Ein Mann wollte Kinder kaufen – was dieser erschütternde Fall bedeutet und warum er erneut vor dem Landgericht Münster verhandelt wird.
Foto: Sang Hyun Cho

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Münster. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat entschieden, dass der Desiderius-Erasmus-Stiftung für das Jahr 2021 keine staatlichen Fördermittel zustehen. Damit bestätigte das Gericht im Berufungsverfahren eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.

Die Stiftung gilt als der AfD nahestehend und hatte versucht, rückwirkend in die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen einbezogen zu werden. Nach Auffassung des Gerichts besteht dafür jedoch kein Anspruch.

Gericht bestätigt Entscheidung aus erster Instanz

Das Verwaltungsgericht Köln hatte bereits zuvor entschieden, dass die Stiftung keinen Anspruch auf staatliche Zuschüsse für das betreffende Haushaltsjahr hat. Gegen dieses Urteil war Berufung eingelegt worden, über die nun das Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelte.

Mit seinem Urteil folgte das OVG der Argumentation der Vorinstanz und wies die Klage erneut ab. Die Richter verwiesen in ihrer Begründung auf die rechtliche Situation der damaligen Förderpraxis des Bundes.

Nach Auffassung des Gerichts könne eine rechtswidrige Verwaltungspraxis nicht dazu führen, dass weitere Organisationen ebenfalls Anspruch auf eine entsprechende Förderung haben.

Bezug auf Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

In der Urteilsbegründung nahm das Oberverwaltungsgericht Bezug auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen. Karlsruhe hatte festgestellt, dass die Praxis der Förderung in früheren Haushaltsjahren rechtlich problematisch gewesen sei.

Nach Ansicht des OVG gilt diese Bewertung auch für das Haushaltsjahr 2021, um das es in dem Verfahren konkret ging. Die damalige Förderpraxis könne deshalb keine Grundlage für einen Anspruch der Stiftung darstellen.

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Urteil noch nicht endgültig

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde vom Gericht nicht zugelassen. Möglich bleibt jedoch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde, mit der der Fall dennoch vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht werden könnte.

Damit ist der Rechtsstreit um eine mögliche staatliche Finanzierung der Stiftung weiterhin nicht endgültig abgeschlossen.

Protest vor dem Gericht während der Verhandlung

Parallel zur Gerichtsverhandlung kam es am Morgen zu einer Protestaktion in der Nähe des Gerichtsgebäudes. Das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ hatte zu einer Mahnwache aufgerufen.

Die Teilnehmer versammelten sich am Adolph-Kolping-Platz und kritisierten eine mögliche staatliche Finanzierung der AfD-nahen Stiftung. Die Kundgebung verlief nach ersten Informationen ohne größere Zwischenfälle.

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