
Münster. Rund um die Hammer Straße in Münster treten in wenigen Wochen neue Parkregeln in Kraft. In der Bewohnerparkzone F stellt die Stadt das bisherige System um. Ziel ist es, den Parkdruck für Anwohnende spürbar zu reduzieren und den Parkraum im Quartier einheitlicher zu organisieren.
Ab dem 17. Februar gilt in der Bewohnerparkzone F nicht mehr das sogenannte Trennprinzip, sondern das Mischprinzip. Damit dürfen Autofahrerinnen und Autofahrer ohne Bewohnerparkausweis ihr Fahrzeug im gesamten Quartier nur noch für maximal zwei Stunden abstellen. Voraussetzung ist das Auslegen einer Parkscheibe. Wer einen gültigen Bewohnerparkausweis besitzt, kann hingegen zeitlich unbegrenzt parken.
Die Änderung betrifft Teile der Hammer Straße sowie zahlreiche angrenzende Straßen wie die Goebenstraße oder Abschnitte der Hafenstraße. Nach Angaben der Stadt Münster soll so verhindert werden, dass Pendlerinnen und Pendler dauerhaft Parkplätze im Wohngebiet blockieren.
Hintergrund der Umstellung ist die angespannte Parksituation im Viertel. Bislang sorgte das Trennprinzip dafür, dass ein Teil der Stellplätze frei nutzbar blieb. Diese Flächen wurden häufig von Berufspendlern belegt, was den Parksuchverkehr im Wohngebiet erhöhte. Mit dem Mischprinzip will die Stadt diesen Effekt eindämmen und Anwohnenden mit Parkausweis verlässlichere Parkmöglichkeiten bieten.
Die Bewohnerparkzone F ist bereits das zweite Gebiet in Münster, in dem das Mischprinzip eingeführt wird. Ein vergleichbares Modell besteht seit Längerem in der Parkzone L im Bereich „Klein Muffi“.
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Damit sich Anwohnende auf die neue Regelung einstellen können, ist die zweite Februarhälfte als Übergangszeitraum vorgesehen. In dieser Zeit können Bewohnerinnen und Bewohner der Zone F noch einen Parkausweis beantragen, ohne sofort mit Kontrollen rechnen zu müssen. Bereits ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit.
Der Bewohnerparkausweis wird in Münster grundsätzlich für ein Jahr ausgestellt und kostet seit Februar 2024 260 Euro. Voraussetzung ist unter anderem der Hauptwohnsitz in der jeweiligen Parkzone sowie das Fehlen eines eigenen Stellplatzes oder einer Garage.
Die Umstellung ist Teil des integrierten Parkraumkonzepts, das der Rat der Stadt Münster im Jahr 2024 beschlossen hat. Langfristig sollen alle Bewohnerparkzonen außerhalb der Promenade nach dem Mischprinzip organisiert werden, um stadtweit einheitliche Regeln zu schaffen und den öffentlichen Raum effizienter zu nutzen.
Weitere Bewohnerparkzonen nach diesem Modell sind bereits in Planung. Für Pluggendorf und das Erphoviertel hat die Stadt entsprechende Vorlagen angekündigt, über die in den zuständigen Gremien noch im Januar beraten werden soll.