
Münster. Wer in Nordrhein-Westfalen ab 2026 sein Dach umfassend erneuert, muss sich auf neue Vorgaben einstellen. Mit der erweiterten Solarpflicht greift das Land stärker in Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand ein. Um Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer frühzeitig zu informieren, bietet die Verbraucherzentrale im Januar eine Energieberatung in Münster an – mit konkreten Hinweisen zu Pflichten, Ausnahmen und Fördermöglichkeiten.
Die Solarpflicht ist bereits seit 2024 Teil der Landesbauordnung NRW. Ab dem 1. Januar 2026 gilt sie auch für Bestandsgebäude, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird. Entscheidend ist der Baubeginn nach dem Stichtag, nicht die Planung. Kleinere Reparaturen fallen nicht darunter; gemeint ist das komplette Neueindecken oder Abdichten des Dachs.
Je nach Gebäudeart müssen Photovoltaik-Anlagen entweder einen bestimmten Anteil der Dachfläche belegen oder eine Mindestleistung erreichen. Alternativ können in bestimmten Fällen auch andere Lösungen wie Solarthermie oder Anlagen an Fassaden anerkannt werden.
Antworten auf praktische Fragen zur Solarpflicht gibt das Energieberatungsteam der Verbraucherzentrale vor Ort. Die Gespräche finden im Haus der Nachhaltigkeit an der Hammer Straße statt und richten sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Am Dienstag, 13. Januar, werden zwischen 9 und 17 Uhr individuelle Beratungstermine angeboten, die vorab über die städtische Terminbuchung reserviert werden müssen. Am Mittwoch, 14. Januar, folgt von 14 bis 17 Uhr eine offene Sprechstunde ohne Anmeldung.
Gemeinsam halten wir unabhängige Nachrichten frei zugänglich. Was es dir wert ist, entscheidest du.
Neben der Solarpflicht geht es in den Gesprächen auch um klassische Sanierungsthemen. Die Beraterinnen und Berater informieren zu Förderprogrammen, möglichen Energie- und Kosteneinsparungen sowie zur wirtschaftlichen Bewertung von Maßnahmen. Auch Fragen zu Ausnahmen oder Befreiungen von der Pflicht können angesprochen werden – etwa wenn technische oder wirtschaftliche Gründe dagegensprechen.
Nicht jedes Gebäude ist automatisch betroffen. Sehr kleine oder untergeordnete Bauten sind ebenso ausgenommen wie Fälle, in denen die Solarpflicht technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist. In solchen Situationen kann bei der zuständigen Bauaufsicht eine Befreiung beantragt werden. Wer die Vorgaben ohne Genehmigung ignoriert, muss allerdings mit Bußgeldern rechnen.