
Münster. Vor dem Landgericht Münster hat ein Strafprozess begonnen, der über die Stadt hinaus Beachtung findet. Im Mittelpunkt steht ein 35-jähriger Mann aus Münster, dem die Staatsanwaltschaft mehrere schwere Sexual- und Gewaltdelikte vorwirft. Nach übereinstimmenden Medienberichten soll er in zwei Fällen Frauen unter Einsatz einer Machete bedroht und vergewaltigt haben. Zum Auftakt des Verfahrens erklärte der Angeklagte vor dem Landgericht Münster, sämtliche Vorwürfe seien frei erfunden.
Der Strafprozess Münster wirft Fragen nach Gewaltbereitschaft, möglicher Gefährlichkeit und den Hintergründen des Beschuldigten auf. Das Gericht machte deutlich, dass im Falle einer Verurteilung auch eine anschließende Sicherungsverwahrung in Betracht kommen könnte.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Mann im vergangenen Sommer einen Massagesalon in Münster betreten haben. Er habe eine rund 40 Zentimeter lange Machete sowie zwei weitere Messer bei sich getragen. Laut Anklage soll er der Betreiberin mit dem Tod gedroht, sie gewürgt und anschließend auf einer Massagebank vergewaltigt haben. Zudem soll er angekündigt haben, künftig regelmäßig wiederzukommen.
Ein zweiter Tatkomplex betrifft ein Treffen im September 2025 mit einer Frau in Münster, die sexuelle Dienstleistungen anbietet. Auch hier soll der Angeklagte eine Machete sowie einen pistolenähnlichen Gegenstand eingesetzt haben. Nach den Vorwürfen soll er die Frau geschlagen, zum Geschlechtsverkehr gezwungen und sie anschließend in ihrer Wohnung gefesselt sowie eingeschlossen haben. Darüber hinaus steht der Verdacht im Raum, dass er Geld entwendete.
Neben diesen beiden schweren Vorwürfen sind zwei weitere Fälle von Körperverletzung angeklagt. Dabei soll der Mann andere Personen mit Schlägen und Tritten attackiert haben. Bei seiner Festnahme im Oktober führte er nach Angaben aus dem Verfahren erneut eine Machete und eine Schreckschusspistole mit sich.
Im Zuge einer Durchsuchung stellten Ermittler auf dem Laptop des Angeklagten zwei Videos sicher, die Gewalttaten von Kämpfern des sogenannten „Islamischen Staates“ zeigen sollen. Der 35-Jährige gab an, vor mehreren Jahren zum Islam konvertiert zu sein und regelmäßig zu beten. Eine Nähe zu extremistischen Organisationen wies er zurück. Nach seinen Angaben habe er die Videos kommentieren und veröffentlichen wollen.
Für das Gericht steht nun die Beweisaufnahme im Mittelpunkt. In den kommenden Verhandlungstagen sollen die beiden betroffenen Frauen als Zeuginnen aussagen. Ob der Angeklagte seine knappe Einlassung vertiefen wird, bleibt offen.
Der Prozess am Gericht Münster dürfte sich über mehrere Termine erstrecken. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht dem Mann eine langjährige Freiheitsstrafe. Darüber hinaus wird zu prüfen sein, ob von ihm auch nach Verbüßung einer Haftstrafe weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht.
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