Rettungswagen selbst bezahlen, Essen und Wuppertal gehen voran, zieht Münster nach?

Rettungswagen selbst bezahlen, Essen und Wuppertal gehen voran zieht Münster nach?
Foto: Caroline Muffert

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Münster. In Nordrhein-Westfalen wird derzeit intensiv darüber diskutiert, wie Rettungsdienste künftig finanziert werden sollen. Auch in Münster wird die Debatte aufmerksam verfolgt, denn sie betrifft ein zentrales Element der öffentlichen Daseinsvorsorge. Hintergrund ist ein Konflikt zwischen Krankenkassen und Kommunen über die Frage, welche Einsätze bezahlt werden und welche Kosten möglicherweise bei den Städten hängen bleiben.

Auslöser der aktuellen Entwicklung ist eine veränderte Haltung der Krankenkassen zur Abrechnung von Rettungsdiensteinsätzen. Künftig sollen nicht mehr alle Alarmierungen in gleicher Weise erstattet werden. Für Kommunen bedeutet das eine neue Unsicherheit, weil sie gesetzlich verpflichtet sind, einen funktionierenden Rettungsdienst vorzuhalten. Wie groß die finanziellen Folgen ausfallen könnten, zeigt der Blick in andere Städte.

Warum sich Krankenkassen und Kommunen nicht einig sind

Nach Auffassung der Krankenkassen sollen Leistungen des Rettungsdienstes stärker an tatsächlich durchgeführte Krankentransporte geknüpft werden. Einsätze, bei denen Rettungskräfte zwar ausrücken, ein Transport ins Krankenhaus aber nicht erforderlich ist, sehen die Kassen nicht mehr als voll erstattungsfähig an. Damit wollen sie ihre Ausgaben klarer begrenzen.

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Städte und Kreise halten dagegen, dass ein Rettungswagen nicht erst dann Kosten verursacht, wenn ein Patient transportiert wird. Fahrzeuge, Personal und Leitstellen müssten jederzeit einsatzbereit sein, unabhängig davon, wie sich eine Lage vor Ort entwickelt. Ob ein Transport notwendig ist, lasse sich häufig erst nach einer medizinischen Einschätzung entscheiden. Kommunale Vertreter warnen deshalb davor, einzelne Einsatzarten nachträglich herauszurechnen.

Der Städtetag NRW sieht die Gefahr, dass sich aus dieser Praxis erhebliche Finanzierungslücken ergeben. Gleichzeitig verweisen Krankenkassen auf die rechtlichen Vorgaben im Rettungsgesetz NRW, wonach Bürgerinnen und Bürger nur in Ausnahmefällen direkt mit Kosten belastet werden dürfen, etwa bei eindeutigem Missbrauch eines Notrufs.

Wie Essen und Wuppertal mit dem Kostendruck umgehen

Wie unterschiedlich Kommunen auf die neue Situation reagieren, zeigt sich am Beispiel Essen. Dort hatte die Stadt als eine der ersten öffentlich durchgerechnet, welche Mehrkosten entstehen könnten, wenn Krankenkassen ihre Zahlungen einschränken. In der Folge wurde auch eine Beteiligung von Patientinnen und Patienten diskutiert. Das Vorhaben löste eine breite Debatte aus und wurde nach öffentlicher Kritik wieder relativiert. Gespräche zwischen Stadt und Krankenkassen laufen dort weiter.

Wuppertal hat sich hingegen auf einen anderen Schwerpunkt konzentriert. Die Stadt hat ihre Gebühren für den Rettungsdienst neu festgesetzt und dies mit steigenden Personal- und Sachkosten begründet. Ziel ist es, die Finanzierung des Systems unabhängig von einzelnen Abrechnungsfragen stabil zu halten. Zwar stehen dort keine direkten Eigenanteile im Mittelpunkt, dennoch zeigt der Beschluss, wie stark der wirtschaftliche Druck auf die Kommunen bereits ist.

Beide Beispiele machen deutlich, dass es in NRW keine einheitliche Strategie gibt. Jede Stadt versucht, innerhalb der bestehenden Regeln einen Weg zu finden, um den Rettungsdienst dauerhaft abzusichern.

Welche Bedeutung der Streit für Münster hat

Für Münster sind bislang keine konkreten Schritte bekannt, die über die bestehenden Regelungen hinausgehen. Dennoch ist die Stadt Teil desselben rechtlichen und finanziellen Rahmens wie andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Sollten Krankenkassen ihre Abrechnungspraxis dauerhaft ändern, müsste auch Münster prüfen, wie mögliche Mehrkosten aufgefangen werden können.

Der Konflikt zeigt, wie eng Fragen der Gesundheitsversorgung mit kommunalen Haushalten verknüpft sind. Gleichzeitig wächst der Druck auf Landes- und Bundesebene, für klarere Vorgaben zu sorgen. In Berlin wird bereits über eine Reform der Notfallversorgung beraten, die auch die Rolle des Rettungsdienstes neu ordnen soll.

Für Münster bleibt die Entwicklung damit offen. Klar ist jedoch, dass Entscheidungen in Städten wie Essen und Wuppertal den Rahmen markieren, in dem sich auch andere Kommunen künftig bewegen müssen.

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