
Münster. Im Fall des ehemaligen Preußen-Profis Marc Lorenz ist in Münster Anklage erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft nennt den 37-Jährigen in ihrer Mitteilung nicht namentlich. Die bekannt gewordenen Angaben zu Alter, sportlichem Hintergrund und Vorwurf lassen den Fall jedoch klar zuordnen. Im Raum steht der Vorwurf des zehnfachen gewerbsmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit zehn Spendenaktionen. Genannt werden dabei unter anderem Sammlungen für die Clinic Clowns sowie für eine Familie, deren Kind gestorben war. Nach den bislang veröffentlichten Informationen sollen die Gelder nicht an die vorgesehenen Empfänger weitergeleitet worden sein.
Dass der Vorgang weit über eine vereinsinterne Angelegenheit hinausreicht, hatte sich bereits im vergangenen Sommer abgezeichnet. Der SC Preußen Münster trennte sich am 19. August 2025 fristlos von Marc Lorenz und leitete zugleich rechtliche Schritte ein. Der Verein begründete diesen Schritt damals mit konkreten Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Spendengeldern und betonte zugleich, dass die Unschuldsvermutung gelte.
Mit der nun erhobenen Anklage hat das Verfahren einen neuen Stand erreicht. Ob und wann es zu einer Hauptverhandlung kommt, ist bislang nicht bekannt. Auch zu einer möglichen Schadenssumme oder zu weiteren Einzelheiten aus der Anklageschrift wurden zunächst keine zusätzlichen Angaben öffentlich.
Besondere Aufmerksamkeit erhält der Fall auch deshalb, weil Marc Lorenz über Jahre mit öffentlich sichtbaren Spendenaktionen verbunden war. Preußen Münster berichtete im November 2023 selbst darüber, dass Lorenz seit 2019 Spenden für die Clinic Clowns gesammelt habe und nach Vereinsangaben mehr als 11.000 Euro zusammengekommen seien. Gerade dieser Hintergrund verleiht dem jetzigen Verfahren in Münster zusätzliche Tragweite.
Parallel zum strafrechtlichen Verfahren lief zuletzt noch ein arbeitsrechtlicher Streit zwischen dem Klub und Lorenz. Anfang März 2026 teilte Preußen Münster mit, dass sich beide Seiten vor dem Arbeitsgericht Münster geeinigt haben. Diese Einigung betrifft die nun erhobene Anklage nicht unmittelbar, zeigt aber, dass der Fall bereits zuvor juristische Folgen hatte.
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