
Münster. Rund um den Stadthafen I in Münster werden die nächsten planerischen Schritte konkret. Ab dem 5. Januar legt die Stadt Münster neue Entwürfe zur Bauleitplanung für Flächen nördlich und südlich des Hafenbeckens öffentlich aus. Ziel ist es, die künftige Entwicklung des Hafenareals planungsrechtlich abzusichern und zugleich Raum für Wohnen, Arbeiten und Gewerbe zu schaffen. Die Unterlagen sind online sowie vor Ort einsehbar, zudem können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben.
Auf der Nordseite des Stadthafens I, zwischen Hafenbecken und Schillerstraße, plant die Stadt Münster die Umwandlung einer bisherigen Gewerbebrache in ein urbanes Wohnquartier. Vorgesehen sind rund 770 Wohneinheiten, ergänzt durch Büroflächen, gastronomische Angebote sowie soziale Infrastruktur. Auch eine Kindertagesstätte und eine Hotelnutzung sind Teil des Entwurfs. Damit soll in zentraler Lage zusätzlicher Wohnraum entstehen, der zugleich eine gemischte Nutzung ermöglicht und das Quartier belebt.
Der nun vorliegende Bebauungsplanentwurf baut auf früheren Planungsständen auf. Bereits 2023 war der Bebauungsplan Nr. 600 erstmals öffentlich ausgelegt worden. In der Zwischenzeit hat die Stadt verschiedene Gutachten erarbeiten lassen und die Planungen weiter präzisiert. Der aktuelle Entwurf legt die künftige Nutzung des Areals planungsrechtlich verbindlicher fest und schafft die Grundlage für die nächsten Schritte in der Entwicklung des Hafenumfelds. Aus Sicht der Stadt reagiert die Planung auf den anhaltenden Bedarf an Wohnraum in Münster und auf das Ziel, innerstädtische Flächen stärker zu nutzen, statt neue Gebiete am Stadtrand auszuweisen.
Parallel dazu liegt auch der Bebauungsplan für die Südseite des Stadthafens erneut öffentlich aus. Das Plangebiet erstreckt sich zwischen Stadthafen I, Albersloher Weg und dem Dortmund-Ems-Kanal. Der Bebauungsplan Nr. 541 war bereits 2018 Thema einer öffentlichen Auslegung und wird nun in aktualisierter Form wieder veröffentlicht. Kernziel der Planung ist es, die bestehenden Gewerbebetriebe in diesem Bereich zu sichern und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten.
Zugleich berücksichtigt der Entwurf den Standort des Heizkraftwerks der Stadtwerke und schafft rechtliche Rahmenbedingungen für mögliche Erweiterungen. Vorgesehen sind unter anderem neue Grundstückszuschnitte oder zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten, etwa entlang der Kanalkante. Ein zentrales Element der Planung ist zudem die Hafenspitze an der Kreuzung von Kanal und Stadthafen I. Dieser Bereich soll künftig als öffentliche Grünfläche gestaltet werden. Diese Idee geht auf ein Werkstattverfahren zu den sogenannten Münster-Modell-Quartieren aus dem Jahr 2022 zurück und soll den Stadthafen auch als Aufenthalts- und Erholungsort weiterentwickeln.
Sowohl für die nördlichen als auch für die südlichen Flächen laufen die Bebauungsplanverfahren parallel zu Änderungen des Flächennutzungsplans. Die entsprechenden Entwürfe sind von Montag, 5. Januar, bis einschließlich Donnerstag, 5. Februar, im Stadtportal der Stadt Münster abrufbar. Zusätzlich liegen die Unterlagen im Kundenzentrum des Stadthauses 3 am Albersloher Weg öffentlich aus. Dort können sie während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Bis zum 5. Februar besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Planungen abzugeben. Dies ist online über ein Formular der Stadtverwaltung möglich, aber auch schriftlich per Brief oder persönlich zur Niederschrift. Wie die Stadt Münster mitteilt, sollen die eingehenden Hinweise und Anregungen im weiteren Verfahren geprüft und, soweit möglich, berücksichtigt werden. Damit setzt die Stadt auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der künftigen Entwicklung des Stadthafens.