
Mehrere Bundestagsabgeordnete der Union wollen das Modell der Minijobs in Deutschland grundsätzlich verändern. Die Initiative kommt aus Münster: Der CDU-Abgeordnete Stefan Nacke, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe innerhalb der Unionsfraktion, spricht sich für eine deutliche Einschränkung der geringfügigen Beschäftigungen aus. Damit reagiert die Gruppe auf die wachsende Zahl von Menschen, die dauerhaft in Minijobs arbeiten – ein Phänomen, das aus ihrer Sicht die soziale Absicherung schwächt und reguläre Beschäftigung verdrängt. Nach übereinstimmenden Medienberichten beschäftigt das Thema auch die Bundespolitik, weil Minijobs vor allem in Branchen wie Gastronomie, Handel und Reinigung weit verbreitet sind.
Deutschlandweit sind rund sieben Millionen Beschäftigte in einem Minijob tätig. Besonders betroffen sind Dienstleistungsbranchen, in denen flexible Arbeitszeiten und niedrige Löhne vorherrschen. Das ursprüngliche Ziel des Modells war es, kurzfristige Tätigkeiten zu erleichtern – etwa in Privathaushalten oder bei gelegentlichen Aushilfsarbeiten. Inzwischen aber hat sich das System zu einem festen Bestandteil des Arbeitsmarktes entwickelt. Viele Beschäftigte bleiben über Jahre hinweg im Minijob, ohne Anspruch auf ausreichende Renten-, Arbeitslosen- oder Krankenversicherung. Wer dauerhaft unter der Verdienstgrenze von derzeit 556 Euro im Monat bleibt, ist weitgehend von Sozialabgaben befreit. Diese Regelung gilt als unbürokratisch, steht jedoch zunehmend in der Kritik, weil sie langfristig die Einnahmen der Sozialversicherung schmälert.
Die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion, der 62 Bundestagsabgeordnete angehören, fordert daher, die beitragsfreien Minijobs auf wenige Ausnahmefälle zu begrenzen – etwa für Schüler oder Rentner. Ziel ist, geringfügige Beschäftigungen wieder auf ihren ursprünglichen Zweck zu beschränken und den Übergang in reguläre Arbeitsverhältnisse zu fördern. Nach Einschätzung von Stefan Nacke untergräbt das aktuelle System das Solidarprinzip, auf dem der Sozialstaat basiert. Die Vorschläge aus der Gruppe gelten als Anstoß für eine politische Debatte, konkrete Gesetzesinitiativen liegen derzeit jedoch noch nicht vor. Eine mögliche Reform würde insbesondere für Betriebe in Münster und im Münsterland, die stark auf Minijobkräfte angewiesen sind, spürbare Veränderungen bedeuten.