Storchenweg und Eisvogelweg: Neue Straßennamen für Wohngebiet in Münster-Sprakel

Das neue Wohngebiet im Osten von Münster-Sprakel bekommt zwei naturnahe Straßennamen: Künftig führen ein Storchenweg und ein Eisvogelweg durch das Quartier. Die Bezirksvertretung Münster-Nord beschloss die Benennung am 24. Februar 2026 und folgte damit einer Empfehlung der Verwaltung. Zuvor hatte die Stadt Bürgerinnen und Bürger über das Beteiligungsportal NRW eingebunden. Knapp 80 Vorschläge gingen ein und wurden nach den städtischen Leitlinien geprüft. Am Ende setzten sich die beiden Vogelarten durch, die einen direkten Bezug zur Umgebung haben. Bezug zu den Rieselfeldern und klare Zuständigkeit Die Entscheidung knüpft an die Nähe zu den Rieselfeldern Münster an. Das rund 436 Hektar große Gebiet ist als EU-Vogelschutzgebiet Teil des Natura-2000-Netzes und Lebensraum zahlreicher Arten, darunter der Eisvogel sowie der Weißstorch, dessen Brut dort seit 2002 dokumentiert wird. In Münster sind die Bezirksvertretungen grundsätzlich für Neu- und Umbenennungen von Straßen zuständig. Gerade in neuen Baugebieten werden häufig thematisch zusammenhängende Namen gewählt, um einen erkennbaren Quartierscharakter zu schaffen. 134 Wohneinheiten und eine Kita vorgesehen Das Baugebiet liegt zwischen der Sprakeler Straße, der Aldruper Straße und der Bahnstrecke Münster–Rheine und wird als Bebauungsplan Nr. 576 „Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße“ geführt. Geplant sind rund 134 Wohneinheiten, davon etwa 88 in Mehrfamilienhäusern sowie rund 46 in Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäusern. Zusätzlich ist eine viergruppige Kindertagesstätte vorgesehen. Der Bebauungsplan wurde am 2. Juli 2025 als Satzung beschlossen und trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt am 10. Oktober 2025 in Kraft. Als Vorhabenträger wird die Holz GmbH genannt. Mit der nun beschlossenen Benennung nimmt das neue Quartier weiter Gestalt an. Storchenweg und Eisvogelweg stehen dabei nicht nur für Adressen, sondern auch für die enge Verbindung zwischen städtischer Entwicklung und naturnahem Umfeld im Norden Münsters.
Die zwei Straßen, die künftig durch ein neues Wohngebiet im Osten von Sprakel verlaufen sollen, erhalten die Namen Storchenweg und Eisvogelweg. Das hat die Bezirksvertretung Münster-Nord in ihrer Sitzung am 24. Februar beschlossen. ©Stadt Münster/Vermessungs- und Katasteramt

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Münster. Das neue Wohngebiet im Osten von Münster-Sprakel bekommt zwei naturnahe Straßennamen: Künftig führen ein Storchenweg und ein Eisvogelweg durch das Quartier. Die Bezirksvertretung Münster-Nord beschloss die Benennung am 24. Februar 2026 und folgte damit einer Empfehlung der Verwaltung. Zuvor hatte die Stadt Bürgerinnen und Bürger über das Beteiligungsportal NRW eingebunden. Knapp 80 Vorschläge gingen ein und wurden nach den städtischen Leitlinien geprüft. Am Ende setzten sich die beiden Vogelarten durch, die einen direkten Bezug zur Umgebung haben.

Bezug zu den Rieselfeldern und klare Zuständigkeit

Die Entscheidung knüpft an die Nähe zu den Rieselfeldern Münster an. Das rund 436 Hektar große Gebiet ist als EU-Vogelschutzgebiet Teil des Natura-2000-Netzes und Lebensraum zahlreicher Arten, darunter der Eisvogel sowie der Weißstorch, dessen Brut dort seit 2002 dokumentiert wird. In Münster sind die Bezirksvertretungen grundsätzlich für Neu- und Umbenennungen von Straßen zuständig. Gerade in neuen Baugebieten werden häufig thematisch zusammenhängende Namen gewählt, um einen erkennbaren Quartierscharakter zu schaffen.

134 Wohneinheiten und eine Kita vorgesehen

Das Baugebiet liegt zwischen der Sprakeler Straße, der Aldruper Straße und der Bahnstrecke Münster–Rheine und wird als Bebauungsplan Nr. 576 „Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße“ geführt. Geplant sind rund 134 Wohneinheiten, davon etwa 88 in Mehrfamilienhäusern sowie rund 46 in Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäusern. Zusätzlich ist eine viergruppige Kindertagesstätte vorgesehen. Der Bebauungsplan wurde am 2. Juli 2025 als Satzung beschlossen und trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt am 10. Oktober 2025 in Kraft. Als Vorhabenträger wird die Holz GmbH genannt.

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