
Münster. Vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster wird am Dienstag (10. März) über eine Klage der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung verhandelt. Parallel dazu hat das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ zu einer Mahnwache vor dem Gericht aufgerufen. Die Versammlung soll um 9 Uhr beginnen, eine Stunde später startet die mündliche Verhandlung am OVG.
Das Bündnis kritisiert, dass die Stiftung staatliche Fördermittel erhalten könnte, und fordert, öffentliche Gelder nicht für Strukturen zu verwenden, die aus seiner Sicht extrem rechte Positionen verbreiten. Hintergrund ist ein seit mehreren Jahren laufender Rechtsstreit um die Finanzierung parteinaher Stiftungen.
Konkret geht es vor dem Oberverwaltungsgericht um die Frage, ob der Desiderius-Erasmus-Stiftung für das Jahr 2021 staatliche Mittel zustehen. Die Stiftung gilt als parteinah zur AfD und versucht seit Jahren, in das System der staatlichen Stiftungsförderung aufgenommen zu werden.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte eine entsprechende Klage bereits 2022 abgewiesen. Nach damaliger Auffassung erfüllte die Stiftung die Voraussetzungen für eine Förderung nicht. Gegen dieses Urteil legte die Stiftung Berufung ein. Das Verfahren vor dem OVG ist inzwischen auf die Förderfrage für das Jahr 2021 beschränkt.
In Deutschland erhalten parteinahe Stiftungen traditionell erhebliche staatliche Zuschüsse, unter anderem für politische Bildungsarbeit, internationale Projekte und wissenschaftliche Programme. Die AfD-nahe Stiftung ist bislang jedoch nicht in dieses Finanzierungssystem aufgenommen worden.
Zusätzliche Brisanz erhielt das Thema durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2023. Die Karlsruher Richter stellten fest, dass die Vergabe staatlicher Mittel an parteinahe Stiftungen nicht allein auf Haushaltsentscheidungen beruhen darf, sondern eine gesetzliche Grundlage benötigt.
Daraufhin verabschiedete der Bundestag ein eigenes Stiftungsfinanzierungsgesetz. Darin wird unter anderem geregelt, unter welchen Voraussetzungen Stiftungen staatliche Mittel erhalten können. Voraussetzung ist beispielsweise, dass die nahestehende Partei über mehrere Legislaturperioden hinweg in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist und dass die Stiftung insgesamt für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt.
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird politisch und juristisch weiterhin kontrovers diskutiert.
Vor diesem Hintergrund mobilisieren verschiedene Gruppen zu Protesten in Münster. Das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ kündigte eine Mahnwache vor dem Oberverwaltungsgericht an. Die Versammlung soll unmittelbar vor dem Gericht stattfinden und sich gegen eine mögliche staatliche Finanzierung der AfD-nahen Stiftung richten.
Das Bündnis argumentiert, staatliche Gelder dürften nicht an Organisationen fließen, die nach seiner Einschätzung extrem rechte Positionen vertreten. Mit der Mahnwache wollen die Initiatoren nach eigenen Angaben auf die politische Bedeutung des Gerichtsverfahrens aufmerksam machen.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts selbst dürfte allerdings vor allem juristische Fragen zur Förderpraxis und zu den Voraussetzungen staatlicher Stiftungsfinanzierung betreffen. Ein Urteil wird in der Regel nicht unmittelbar nach der Verhandlung verkündet.
Der Streit um die Desiderius-Erasmus-Stiftung ist Teil einer grundsätzlichen Debatte über die Finanzierung parteinaher Stiftungen in Deutschland. Diese Organisationen spielen seit Jahrzehnten eine wichtige Rolle in politischer Bildung, internationaler Zusammenarbeit und wissenschaftlicher Förderung.
Während Stiftungen, die den im Bundestag etablierten Parteien nahestehen, seit langem staatliche Zuschüsse erhalten, versucht die AfD-nahe Stiftung seit mehreren Jahren, ebenfalls Zugang zu diesem System zu bekommen. Mehrere Gerichtsverfahren und politische Auseinandersetzungen beschäftigen sich deshalb mit der Frage, unter welchen Bedingungen eine Förderung möglich ist.
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