
Münster. Am frühen Dienstagmorgen, 23. Dezember, haben Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Münster einen 57-jährigen Mann festgenommen. Bei einer Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Gesucht wurde er von der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die Festnahme erfolgte im Bereich des Hauptbahnhof Münster.
Grundlage des Haftbefehls ist eine frühere Verurteilung durch das Amtsgericht Lingen. Das Gericht hatte den deutschen Staatsangehörigen im April 2024 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Verurteilt wurde er unter anderem wegen Raubes sowie wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.
Die Vollstreckung eines Teils der Freiheitsstrafe war zunächst zurückgestellt worden. Voraussetzung dafür war die Auflage, eine Entzugstherapie zu beginnen. Diese Therapie wurde jedoch nicht angetreten. In der Folge wurde die Zurückstellung der Strafvollstreckung widerrufen und ein Haftbefehl erlassen.
Nach der Festnahme im Hauptbahnhof Münster wurde der Mann von der Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Dort soll er die verbleibende Restfreiheitsstrafe verbüßen. Diese beträgt 721 Tage.