
Münster. Landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland greifen 2026 erneut umfangreich auf freiwillige Öko-Regelungen zurück. Besonders stark steigt die Nachfrage nach Förderungen für artenreiches und extensiver bewirtschaftetes Dauergrünland. Auch für Münster ist diese Entwicklung relevant, denn laut Standortentwicklungsstrategie bewirtschaften 316 landwirtschaftliche Betriebe rund 12.715 Hektar. Wie viele dieser Höfe aktuell Öko-Regelungen beantragt haben, wird in den veröffentlichten Statistiken nicht gesondert ausgewiesen.
Der NABU wertet die bundesweiten Zahlen als Erfolg der Umweltförderung. Nach Berechnungen des Verbandes ist die Nachfrage seit Beginn der aktuellen Förderperiode 2023 um mehr als 41 Prozent gestiegen. Zugleich kritisiert der Naturschutzverband, dass die Bundesregierung zwei zusätzliche Regelungen für Weidehaltung und Biodiversitätsflächen nicht mehr einführen will. Die amtlichen Zahlen bestätigen einen langfristigen Aufwärtstrend, zeigen für einzelne Maßnahmen 2026 jedoch auch Rückgänge.
Besonders gefragt ist die Öko-Regelung für artenreiches Dauergrünland. Betriebe erhalten dabei eine Förderung, wenn auf ihren Flächen eine festgelegte Zahl regionaltypischer Pflanzenarten nachgewiesen wird. Die beantragte Fläche stieg gegenüber 2025 um rund 13 Prozent auf etwa 2,41 Millionen Hektar. Bei der gesamtbetrieblichen Extensivierung von Dauergrünland gab es ebenfalls einen Zuwachs von rund fünf Prozent auf knapp 1,54 Millionen Hektar.
Die Entwicklung verläuft allerdings nicht bei allen Angeboten gleich. Für zusätzliche nicht produktive Ackerflächen wurden etwa drei Prozent weniger Hektar angemeldet. Auch die beantragte Fläche innerhalb der Natura-2000-Regelung ging zurück. Agroforstsysteme legten prozentual deutlich zu, spielen mit wenigen Hundert Hektar bundesweit aber weiterhin nur eine kleine Rolle. Die sieben bestehenden Öko-Regelungen können unter anderem vielfältige Fruchtfolgen, Blühflächen, den Verzicht auf bestimmte Pflanzenschutzmittel und eine naturschonende Grünlandbewirtschaftung honorieren. Die Teilnahme ist freiwillig und grundsätzlich auch für konventionell arbeitende Betriebe möglich.
Der längerfristige Vergleich fällt deutlicher aus. Laut einem Bericht für die Agrarministerkonferenz wurden viele Maßnahmen zwischen 2023 und 2025 stärker genutzt. Als mögliche Gründe nennt der Bericht höhere Prämien, vereinfachte Voraussetzungen sowie die wachsende Erfahrung der Betriebe. Der NABU kommt auf Grundlage der neuen Zahlen zu dem Ergebnis, dass die beantragten Maßnahmen rechnerisch inzwischen mehr als 55 Prozent der deutschen Agrarfläche erreichen. Dieser Wert stammt jedoch aus einer Verbandsberechnung. Da manche Regelungen auf denselben Flächen kombiniert werden können, entspricht er nicht einem amtlich ermittelten Anteil ausschließlich unterschiedlicher Flächen.
Obwohl Münster vor allem als Universitätsstadt wahrgenommen wird, nimmt die Landwirtschaft einen erheblichen Teil des Stadtgebiets ein. In der Standortentwicklungsstrategie nennt die Stadt 316 Betriebe, die zusammen 12.715 Hektar bewirtschaften und 694 Menschen beschäftigen. Etwas mehr als die Hälfte der Höfe wird im Nebenerwerb geführt. Schwerpunkte sind Viehhaltung und Ackerbau, daneben spielen Gemüse, Spargel und Erdbeeren eine Rolle. Zugleich geht die landwirtschaftlich genutzte Fläche wegen der Konkurrenz um Bauland und andere Nutzungen zurück.
Öko-Regelungen können für Betriebe in Münster eine zusätzliche Einnahmequelle sein, sofern sie die jeweiligen Anforderungen erfüllen. Ein Ackerbaubetrieb kann beispielsweise eine vielfältigere Fruchtfolge beantragen, während für Grünlandbetriebe die extensive Bewirtschaftung oder der Nachweis regionaltypischer Pflanzenarten infrage kommen. Auch der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel kann auf bestimmten Flächen gefördert werden. Wie stark Münsteraner Höfe diese Angebote nutzen, lässt sich derzeit nicht feststellen, da das Bundeslandwirtschaftsministerium die vorläufigen Antragszahlen nicht nach Städten veröffentlicht.
Münster verfolgt parallel eigene Ziele für eine nachhaltigere Land- und Ernährungswirtschaft. Die Stadt ist Teil der Öko-Modellregion Münsterland und bezeichnet sich als Biostadt. Bis 2030 soll der Anteil der ökologischen Landwirtschaft im Stadtgebiet auf mindestens fünf Prozent steigen. Zudem sollen regionale Wertschöpfungsketten gestärkt und die konventionelle Landwirtschaft nachhaltiger ausgerichtet werden. Dabei ist eine Unterscheidung wichtig: Öko-Regelungen sind einzelne, jährlich beantragte Umweltleistungen innerhalb der europäischen Agrarförderung. Ökologischer Landbau bezeichnet dagegen die Bewirtschaftung eines gesamten Betriebs nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung.
Politischen Streit gibt es über zwei Förderangebote, die ursprünglich für die laufende Förderperiode vorgesehen waren. Eine Regelung sollte die Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben honorieren. Eine zweite sollte Biodiversitätsflächen innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe besser vernetzen. Nachdem ihre Einführung zunächst verschoben worden war, beschloss das Bundeskabinett Mitte Juli 2026 einen Gesetzentwurf, der darauf vollständig verzichten soll. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass für das letzte Jahr der Förderperiode keine neuen Verfahren und zusätzlicher Verwaltungsaufwand aufgebaut werden sollten. Bestehende Öko-Regelungen sind davon nicht betroffen.
Der Kabinettsbeschluss bedeutet noch nicht, dass die Änderung endgültig in Kraft ist. Der Entwurf muss das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Der NABU fordert, die Regelungen beizubehalten, und verweist auf die steigenden Antragszahlen. Aus Sicht des Verbandes zeigen diese, dass Betriebe freiwillige Umweltleistungen übernehmen, wenn die Maßnahmen finanziell attraktiv und praktikabel sind. Die Bundesregierung stellt dagegen den Bürokratieabbau und die kurze verbleibende Laufzeit der aktuellen Förderperiode in den Vordergrund.
Für Münster treffen damit mehrere Entwicklungen aufeinander. Viele Höfe stehen wegen Flächenkonkurrenz, Wetterextremen und wirtschaftlichem Anpassungsdruck vor Herausforderungen. Gleichzeitig können Umweltleistungen neue Einnahmemöglichkeiten schaffen und die regionalen Nachhaltigkeitsziele unterstützen. Belastbare lokale Antragszahlen fehlen bislang, doch mit mehr als 300 Betrieben und über 12.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche betrifft die weitere Gestaltung der Agrarförderung auch Münster unmittelbar.
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