Urteil in Münster stärkt Rechte von Anlegern offener Immobilienfonds

Urteil in Münster stärkt Rechte von Anlegern offener Immobilienfonds
Foto: MTR Legal Rechtsanwälte

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Münster. Ein Urteil des Landgericht Münster sorgt aktuell für Aufmerksamkeit im Kapitalmarktrecht und betrifft auch zahlreiche Anleger in Münster und darüber hinaus. Das Gericht hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI Schadenersatz zugesprochen, nachdem es eine fehlerhafte Anlageberatung festgestellt hatte. Entscheidend war dabei, dass die beratende Bank aus Sicht des Gerichts wesentliche Risiken der Geldanlage nicht ausreichend erläutert hatte. Das Urteil stammt vom 15. Januar 2026 und ist noch nicht rechtskräftig.

Konkret ging es um einen Anleger, der im Jahr 2019 einen Betrag von 15.000 Euro in den Fonds investiert hatte. Nach Darstellung des Klägers legte er im Beratungsgespräch großen Wert auf Sicherheit, Liquidität und eine jederzeitige Verfügbarkeit seines Kapitals. Gerade vor diesem Hintergrund hätte die Bank nach Auffassung des Gerichts besonders deutlich über bestehende Einschränkungen und Risiken informieren müssen. Das Urteil hat damit auch für andere Münster Nachrichten rund um Geldanlage und Verbraucherrechte eine erhebliche Bedeutung.

Gericht sieht Pflichtverletzung bei der Anlageberatung

Nach den Feststellungen des Landgerichts Münster kam die beratende Volksbank ihren gesetzlichen Pflichten nicht in vollem Umfang nach. Banken sind verpflichtet, Anleger verständlich über Chancen und Risiken einer Kapitalanlage aufzuklären, wobei auch mögliche Verluste und Einschränkungen der Verfügbarkeit klar benannt werden müssen. Dies gilt nach Auffassung des Gerichts ausdrücklich auch für offene Immobilienfonds.

Im konkreten Fall sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Anleger nicht ausreichend über die eingeschränkte Rückgabemöglichkeit seiner Fondsanteile informiert worden war. Zwar gelten offene Immobilienfonds häufig als vergleichsweise stabile Anlageform, dennoch unterliegen sie gesetzlichen Halte und Kündigungsfristen. Diese können die Liquidität des investierten Kapitals erheblich beeinflussen, was für die Anlageentscheidung eine zentrale Rolle spielt. Gerade bei Kunden, die auf kurzfristige Verfügbarkeit angewiesen sind, müsse dies transparent angesprochen werden.

Zwölfmonatige Kündigungsfrist als zentrales Risiko

Eine besondere Rolle spielte im Verfahren die gesetzlich vorgeschriebene Rückgaberegelung für Anteile offener Immobilienfonds. Um Krisensituationen wie während der Finanzkrise 2008 zu vermeiden, gelten heute strengere Vorgaben. Anleger müssen ihre Anteile mindestens 24 Monate halten und eine Rückgabe ist nur möglich, wenn sie diese zwölf Monate im Voraus ankündigen.

Nach Ansicht des Gerichts stellt diese Regelung eine erhebliche Einschränkung der Liquidität dar, die vielen Anlegern im Alltag nicht bewusst ist. Gerade deshalb müsse sie im Beratungsgespräch klar, verständlich und unmissverständlich erläutert werden. Erfolgt dies nicht, können daraus Schadenersatzansprüche entstehen, da die Anlageentscheidung auf einer unvollständigen Informationsgrundlage getroffen wurde. Für Wirtschaft Münster und Recht Münster ist das Urteil deshalb ein deutliches Signal an Banken und Berater.

Rückabwicklung der Anlage angeordnet

Das Landgericht Münster entschied, dass die Beteiligung des Klägers rückabgewickelt wird. Die beklagte Bank wurde dazu verurteilt, dem Anleger seine vollständige Einlage in Höhe von 15.000 Euro zu erstatten. Damit stellte das Gericht den Zustand her, der ohne die fehlerhafte Beratung bestanden hätte. Ob das Urteil rechtskräftig wird, bleibt abzuwarten.

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Für viele Anleger in Münster und der Region dürfte die Entscheidung dennoch richtungsweisend sein. Sie zeigt, dass Gerichte hohe Anforderungen an die Qualität von Anlageberatungen stellen und dass Verstöße gegen Aufklärungspflichten konkrete finanzielle Folgen haben können.

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