
Aus den möglichen Konsequenzen ist inzwischen ein konkreter Fall geworden. Der DFB-Kontrollausschuss hat am Montag ein Verfahren gegen Preußen Münster eingeleitet. Nach übereinstimmenden Medienberichten bezieht sich das Verfahren nicht nur auf die Sabotage am VAR-Monitor während des Spiels gegen Hertha BSC, sondern auch auf den Einsatz von Pyrotechnik im Stadion. Damit steht nun fest, dass der Vorfall für den SCP ein offizielles sportrechtliches Nachspiel haben wird. Preußen Münster hatte bereits erklärt, dass sich ein Zuschauer unrechtmäßig Zugang zum Innenraum verschafft und den Monitor lahmgelegt habe. Nach ersten Erkenntnissen sei die Aktion geplant gewesen. Der Verein kündigte an, die Verantwortlichen identifizieren und zur Rechenschaft ziehen zu wollen.
Münster. Beim Zweitliga-Spiel zwischen Preußen Münster und Hertha BSC hat ein ungewöhnlicher Vorfall rund um den Videobeweis für große Aufmerksamkeit gesorgt. Während der Partie kam es zu einer VAR Sabotage bei Preußen Münster, nachdem der Monitor in der Review Area plötzlich ausfiel. Der Zwischenfall beim Preußen Münster Hertha Spiel machte schnell bundesweit Schlagzeilen und wurde auch international aufgegriffen. Für den Gastgeber könnte der VAR Vorfall in Münster jedoch nicht nur sportliche Diskussionen auslösen, sondern auch Konsequenzen durch den Deutschen Fußball-Bund nach sich ziehen.
Der Vorfall ereignete sich kurz vor der Halbzeitpause im Preußenstadion. Schiedsrichter Felix Bickel wollte eine mögliche Foulaktion im Strafraum von Preußen Münster überprüfen. In der Szene ging es um ein mögliches Vergehen von Verteidiger Niko Koulis gegen Hertha-Spieler Michael Cuisance.
Als der Unparteiische den Bildschirm in der sogenannten Review Area nutzen wollte, blieb dieser jedoch dunkel. Nach übereinstimmenden Medienberichten soll der Monitor nicht mehr funktioniert haben, weil Unbekannte den Stromstecker gezogen hatten. Dadurch war es dem Schiedsrichter nicht möglich, die Szene selbst am Bildschirm zu betrachten.
Der Videobeweis selbst lief jedoch weiter. Die Videoassistentin Katrin Rafalski überprüfte die Szene weiterhin im Kölner Videozentrum. Schiedsrichter Bickel erhielt die Einschätzung der Videoassistentin über Funk und änderte anschließend seine ursprüngliche Entscheidung. Er entschied auf Strafstoß für Hertha BSC.
Das Verfahren entspricht den Abläufen, die vorgesehen sind, wenn ein Monitor am Spielfeldrand nicht genutzt werden kann. In solchen Fällen kann der Schiedsrichter die Empfehlung des Videoassistenten übernehmen und seine Entscheidung entsprechend anpassen.
Der ungewöhnliche VAR Vorfall in Münster könnte für den Gastgeber ein sportgerichtliches Nachspiel haben. Im deutschen Profifußball gelten klare Regeln zur Verantwortung der Vereine für Vorgänge im Stadion. Heimvereine können demnach für das Verhalten von Zuschauern oder Anhängern zur Verantwortung gezogen werden.
Wenn Personen unerlaubt in den Innenraum gelangen oder technische Einrichtungen beeinflussen, wird regelmäßig geprüft, ob organisatorische oder sicherheitstechnische Mängel vorlagen. In solchen Fällen kann das Sportgericht des DFB Geldstrafen verhängen oder zusätzliche Auflagen an den Verein aussprechen. Auch sicherheitsbezogene Maßnahmen für zukünftige Spiele sind möglich.
Der Vorfall in Münster unterscheidet sich von klassischen Platzstürmen oder einzelnen Störungen, weil hier in einen technischen Ablauf des Spiels eingegriffen wurde. Gerade der Videobeweis gilt als besonders sensibler Bestandteil des Spielbetriebs. Entsprechend könnte der DFB den Fall genauer prüfen.
Für Preußen Münster wird daher entscheidend sein, ob der oder die Verantwortlichen identifiziert werden können und welche Sicherheitsmaßnahmen rund um den Innenraum des Stadions bestanden. In der Vergangenheit hat der Verband bei ähnlichen Fällen regelmäßig Verfahren gegen Vereine eröffnet.
Der Zwischenfall im Zweitliga-Spiel in Münster sorgte auch außerhalb Deutschlands für Aufmerksamkeit. Internationale Medien berichteten über die ungewöhnliche Situation rund um den Videobeweis. Besonders der Umstand, dass ein Monitor während einer laufenden Überprüfung außer Betrieb gesetzt wurde, gilt als äußerst selten.
Schiedsrichter Felix Bickel leitete erst seine neunte Partie in der 2. Bundesliga und musste mit einer ungewöhnlichen Situation umgehen. Trotz des technischen Problems traf er seine Entscheidung auf Grundlage der Empfehlung der Videoassistentin.
Auch eine Szene in der zweiten Halbzeit wurde später diskutiert. In der 72. Minute blieb Hertha-Spieler Michael Cuisance nach einem taktischen Foul auf dem Feld, obwohl er zuvor bereits verwarnt worden war. Beobachter werteten die Situation im Nachgang als mögliche Gelb-Rote Karte.
Der sportliche Ausgang der Partie geriet durch den VAR Vorfall bei Preußen Münster teilweise in den Hintergrund. Stattdessen stand vor allem die ungewöhnliche Störung des Videobeweises im Mittelpunkt der Diskussionen rund um das Spiel.
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