Vergewaltigung in Münster: 5 Jahre und 4 Monate Haft

Ex-Bürgermeister von Ostbevern verurteilt: Dreieinhalb Jahre Haft wegen Bestechlichkeit. Details zu Urteil, Hintergründen und Konsequenzen. Urteil nach Gewaltverbrechen in Bielefeld: Vater zu lebenslanger Haft, Mutter zu Jugendstrafe. Revision wurde bereits angekündigt. Ein Trio aus Münster und Rheine lockte Freier mit Sex-Dates als Falle in eine Wohnung, bedrohte sie mit einem Messer und raubte sie aus.
Foto: Arek Socha

Teilen:

Münster. Ein Strafprozess mit zunächst widersprüchlichen Aussagen ist am Landgericht Münster mit einer Verurteilung zu Ende gegangen. Wegen einer Vergewaltigung in Münster muss ein 25 Jahre alter Mann für fünf Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Das Gericht sprach der betroffenen Frau außerdem 10.000 Euro Schmerzensgeld zu. Der Fall hatte sich bereits im Mai 2024 ereignet. Während der Verhandlung standen neben den unterschiedlichen Darstellungen des Geschehens auch die langfristigen gesundheitlichen Folgen für die Geschädigte im Mittelpunkt.

Anzeige

Frühere Verhandlungstage warfen Fragen zum Tatgeschehen auf

Bereits im September hatte ms-aktuell.de über den Prozess gegen den Münsteraner berichtet. Am zweiten Verhandlungstag waren noch wesentliche Fragen zum Geschehen offen. Der Angeklagte hatte erklärt, dass es zwar zu sexuellem Kontakt gekommen sei, dieser jedoch mit Zustimmung der Frau stattgefunden habe. Die Geschädigte schilderte dagegen einen Übergriff.

Auch mehrere Polizeibeamte waren damals als Zeugen gehört worden. Ihre Erinnerungen an den Zustand der Frau nach dem Vorfall unterschieden sich teilweise. Während eine Beamtin sie als aufgelöst beschrieb, war in einer früheren polizeilichen Dokumentation ein anderer Eindruck festgehalten worden. Eine weitere Polizistin erinnerte sich an einen Schockzustand. Hinzu kam eine Erinnerungslücke der Geschädigten hinsichtlich des Weges zum späteren Tatort.

Diese offenen Fragen gehörten zur damaligen Beweisaufnahme. Mit dem inzwischen ergangenen Urteil steht fest, dass das Landgericht die Tat für erwiesen hält. Die Richter folgten der Darstellung des Angeklagten, der von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gesprochen hatte, nicht.

Anzeige

Was das Gericht zur Tat in Münster feststellte

Die Vergewaltigung ereignete sich nach den gerichtlichen Feststellungen in der Nacht zum 26. Mai 2024. Der Angeklagte hatte die Frau zuvor auf einer nicht genehmigten Technoparty kennengelernt. Später gelangten beide in ein Waldstück am Gleisdreieck.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Frau mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass sie keinen Geschlechtsverkehr wollte. Dennoch kam es zu sexuellen Handlungen. Das Gericht bewertete ihre Schilderung als glaubhaft und verurteilte den Mann wegen Vergewaltigung.

Entscheidend ist im deutschen Sexualstrafrecht der erkennbare entgegenstehende Wille. Nach Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs sind sexuelle Handlungen gegen diesen Willen strafbar. In besonders schweren Fällen, zu denen regelmäßig Vergewaltigungen zählen, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor.

Gesundheitliche Folgen für die Frau beeinflussen das Strafmaß

Neben der Klärung des eigentlichen Tatgeschehens beschäftigte sich das Landgericht mit der Frage, welche gesundheitlichen Folgen die Vergewaltigung für die Frau hatte.

Ihr behandelnder Psychiater berichtete während der Hauptverhandlung von einer schweren depressiven Episode und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die Frau leide unter anderem an Schlafproblemen, Konzentrationsstörungen und zeitweisen Veränderungen ihrer Wahrnehmung. Wegen ihrer Beschwerden war bereits eine stationäre psychiatrische Behandlung notwendig geworden.

Nach Angaben des Mediziners waren in der Kindheit und Jugend der Frau keine entsprechenden psychischen Auffälligkeiten bekannt. Eine Borderline-Persönlichkeitsstörung schloss er als Erklärung für die geschilderten Beschwerden aus.

Die Richter sahen in diesen Ausführungen Anhaltspunkte dafür, dass die Erkrankungen mit der Tat zusammenhängen. Die psychischen Folgen wurden bei der Festsetzung der Strafe berücksichtigt.

Warum der Verurteilte zusätzlich 10.000 Euro zahlen muss

Die Haftstrafe ist nicht die einzige Konsequenz des Urteils. Der 25-Jährige wurde zusätzlich zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld verpflichtet.

Anders als eine strafrechtliche Geldstrafe dient Schmerzensgeld der Entschädigung des geschädigten Menschen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in Paragraf 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach kann bei Verletzungen der Gesundheit oder der sexuellen Selbstbestimmung eine finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden verlangt werden.

Im Münsteraner Verfahren berücksichtigte das Gericht die anhaltenden psychischen Belastungen der Frau auch bei dieser Entscheidung. Die Entschädigung kommt der Geschädigten zugute.

Ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt wurden oder die Entscheidung bereits rechtskräftig ist, lässt sich anhand der bislang verfügbaren Informationen nicht feststellen.

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu