
Nach einer Technoparty in Münster steht ein 25-Jähriger wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht. Doch auch nach dem zweiten Verhandlungstag bleiben zentrale Fragen offen. Der Angeklagte spricht von einvernehmlichem Sex, die Frau schilderte einen anderen Ablauf. Erinnerungslücken und unterschiedliche Aussagen von Zeugen erschweren die Rekonstruktion der Nacht. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Der Vergewaltigungsvorwurf nach einer Technoparty in Münster bezieht sich auf die Nacht zum 26. Mai 2024. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 25-Jährigen vor, sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen der Frau vorgenommen zu haben.
Der Angeklagte bestreitet dies. Er erklärte zum Prozessauftakt, der sexuelle Kontakt sei einvernehmlich gewesen. Vaginalen Geschlechtsverkehr räumte er ein, Analverkehr bestritt er. Die Frau soll ihrer Freundin dagegen später gesagt haben, dass es zu vaginalem und anschließend analem Geschlechtsverkehr gekommen sei und sie dies nicht gewollt habe.
Die Frau kann sich nach Angaben ihrer Freundin nicht daran erinnern, wie sie gemeinsam mit dem Angeklagten in ein Waldstück gelangte. Diese Erinnerungslücke soll im weiteren Verfahren von einer Sachverständigen eingeordnet werden.
Die Freundin sagte aus, sie habe die Frau später weinend erreicht. Kurz darauf sei diese aus dem Waldstück gekommen, Hose und Gürtel seien geöffnet gewesen. Was während des sexuellen Kontakts geschah, kennt die Zeugin allerdings nur aus der späteren Schilderung ihrer Freundin.
Am zweiten Prozesstag wurden mehrere Polizeibeamte vernommen. Eine Polizistin beschrieb die Frau als aufgelöst, während in der damaligen Dokumentation von einem verwirrten, aber nicht aufgelösten Eindruck die Rede gewesen sein soll. Eine weitere Beamtin erinnerte sich an einen Schockzustand.
Mehrere Beamte konnten sich nach mehr als zwei Jahren nur eingeschränkt an den Einsatz erinnern. Deshalb dürften auch die unmittelbar nach dem Vorfall angefertigten Berichte und Protokolle für die Beweiswürdigung wichtig werden.
Welche der unterschiedlichen Darstellungen das Gericht am Ende für überzeugend hält, ist bislang völlig offen. Die Vernehmung der Freundin soll am Montag, 14. September, fortgesetzt werden. Zudem steht die sachverständige Einschätzung zur Erinnerungslücke der Frau noch aus.
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