
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will Geschäfte, Restaurants und Dienstleister dazu verpflichten, ihren Kunden neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Die vom Bundesfinanzministerium erarbeiteten Eckpunkte werden derzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt. Vorgesehen ist eine Einführung im Jahr 2027. Einen vom Kabinett oder Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf gibt es bislang nicht.
Die geplante Pflicht zur Kartenzahlung in Deutschland ist dabei etwas weiter gefasst, als die Bezeichnung vermuten lässt. Betriebe sollen nicht zwingend eine bestimmte Kreditkarte akzeptieren. Vielmehr soll grundsätzlich mindestens eine digitale Zahlungsoption zur Verfügung stehen. Das kann beispielsweise eine Kartenzahlung oder ein anderes geeignetes elektronisches Verfahren sein. Nach den bekannt gewordenen Eckpunkten sollen Unternehmen grundsätzlich selbst auswählen können, welches Verfahren sie einsetzen. Mindestens eine europäische Lösung soll jedoch akzeptiert werden.
Die Bundesregierung will mit der Regelung keine reine Digitalpflicht an der Ladenkasse einführen. Bargeld soll weiterhin akzeptiert werden. Das erklärte Ziel ist vielmehr, Kunden bei alltäglichen Geschäften die Wahl zwischen Bargeld und einer digitalen Zahlungsart zu ermöglichen.
Damit setzt das Finanzministerium einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um. Darin hatten sich die Regierungsparteien darauf verständigt, Bargeld als gängige Zahlungsform zu erhalten und gleichzeitig darauf hinzuarbeiten, dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption angeboten werden.
Nach den am Freitag bekannt gewordenen Eckpunkten sind weder Mindestumsätze für die digitale Zahlung noch zusätzliche Gebühren für Kunden vorgesehen. Damit soll eine digitale Zahlung beispielsweise nicht erst ab einem bestimmten Rechnungsbetrag möglich sein.
Ausnahmen sind nach dem bisherigen Plan für nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine oder Wohltätigkeitsorganisationen vorgesehen. Zudem soll geprüft werden, ob weitere Härtefallregelungen erforderlich sind. Welche Betriebe darunter konkret fallen könnten, stand am 11. September 2026 noch nicht abschließend fest.
Das Verfahren befindet sich noch in einem frühen Stadium. Die Eckpunkte werden zunächst innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Das Bundesfinanzministerium will nach den bisher veröffentlichten Angaben noch 2026 einen Gesetzentwurf in das Bundeskabinett bringen. Anschließend wären das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren und je nach Ausgestaltung eine Beteiligung des Bundesrates erforderlich.
Damit können sich einzelne Vorgaben noch ändern. Unklar blieb zunächst, wie mögliche Härtefälle genau definiert werden und welche technischen Anforderungen ein digitales Zahlungsverfahren erfüllen müsste. Offiziell bestätigt war zunächst nur, dass die Bundesregierung die neuen Regeln 2027 umsetzen will.
Das Finanzministerium verbindet die Pläne auch mit dem Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und andere Formen der Finanzkriminalität. Elektronische Zahlungen hinterlassen grundsätzlich nachvollziehbare Transaktionsdaten. Die neue Vorgabe ist allerdings nicht das einzige Instrument der Bundesregierung in diesem Bereich. Im Koalitionsvertrag ist unter anderem auch eine Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab 2027 vorgesehen.
Unterstützung kommt vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Dessen Vorständin Ramona Pop verwies am Freitag auf das Interesse der Verbraucher, selbst entscheiden zu können, ob sie mit Bargeld, Karte oder Smartphone bezahlen.
Die Verbraucherzentralen setzen sich gleichzeitig dafür ein, dass Bargeld im Alltag verfügbar und nutzbar bleibt. Hintergrund ist, dass nicht alle Menschen gleichermaßen Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln haben oder diese nutzen wollen. Besonders ältere Menschen, Personen mit geringer digitaler Erfahrung und Menschen mit niedrigem Einkommen verwenden nach Untersuchungen der Bundesbank überdurchschnittlich häufig Bargeld.
Damit treffen sich zwei Forderungen: Digitale Zahlungen sollen nicht an fehlender Akzeptanz scheitern, zugleich soll eine Digitalisierung des Zahlungsverkehrs Menschen ohne passende technische Möglichkeiten nicht ausschließen.
Kritik kommt insbesondere aus Teilen der Wirtschaft. Der Handelsverband Deutschland hält eine gesetzliche Verpflichtung für unnötig und warnt vor zusätzlicher Bürokratie und Kosten für die Unternehmen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband fordert für kleine und mittlere Betriebe ausreichende Übergangsregelungen.
Die Kostenfrage lässt sich anhand einer Bundesbank-Studie vom November 2025 einordnen. Die durchschnittlichen Kosten einer Barzahlung im untersuchten Einzelhandel lagen bei 43 Cent je Transaktion. Bei der Girocard lag der Wert bei rund 60 Cent. Gemessen am Umsatz war dagegen die Girocard mit durchschnittlich 0,8 Prozent das günstigste untersuchte Verfahren. Bei internationalen Debitkarten von Visa oder Mastercard lag der entsprechende Kostenanteil bei 2,1 Prozent, bei Kreditkarten bei 2,4 Prozent.
Die Bundesbank stellte zugleich fest, dass kleinere Unternehmen tendenziell höhere Kosten für bargeldlose Zahlungen tragen als große Unternehmen. Gründe sind unter anderem geringere Transaktionsvolumina und eine schwächere Verhandlungsposition gegenüber Zahlungsdienstleistern.
Der HDE sowie Verbände aus Gastronomie, Hotellerie und Tankstellenwirtschaft hatten bereits im Juli 2026 auf steigende Belastungen insbesondere durch bestimmte Firmenkreditkarten und Prepaidprodukte hingewiesen. Die Verbände fordern daher bessere Rahmenbedingungen für bargeldlose Zahlungen.
Die Bedeutung von Bargeld nimmt gleichzeitig seit Jahren ab. Nach der jüngsten Studie der Deutschen Bundesbank zum Zahlungsverhalten lag der Anteil bargeldlos abgewickelter alltäglicher Einkäufe im Jahr 2025 bei 55 Prozent. Der Anteil der Barzahlungen lag bei 45 Prozent. Im Jahr 2023 hatte der Barzahlungsanteil noch bei 51 Prozent gelegen.
Bargeld blieb 2025 dennoch das am häufigsten eingesetzte einzelne Zahlungsmittel. Die Debitkarte kam auf einen Anteil von 26 Prozent aller erfassten Zahlungen. Mobile Bezahlverfahren wie Smartphonezahlungen lagen bei 10 Prozent. Gemessen an den ausgegebenen Geldbeträgen lag die Debitkarte mit 28 Prozent an erster Stelle. Der Bargeldanteil am Umsatz lag bei 23 Prozent.
Auch die Akzeptanz digitaler Zahlungen ist gestiegen. Nach Angaben der Bundesbank bestand 2025 bei 86 Prozent der Käufe an physischen Zahlungsorten die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen. Bargeld wurde bei 94 Prozent der Zahlungen vor Ort akzeptiert.
Die Zahlen zeigen damit einen grundlegenden Wandel, aber kein Ende des Bargelds. Die Bundesregierung will diesen Wandel nun gesetzlich flankieren und gleichzeitig beide Zahlungswege offenhalten. Ob die geplante Verpflichtung 2027 tatsächlich in der jetzt skizzierten Form kommt, hängt von der weiteren Ressortabstimmung und anschließend vom parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren ab.
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