
Greven. Vom 22. bis 25. August 2025 verwandelt sich die Innenstadt von Greven erneut in eine bunte Kirmesmeile. Neben Fahrgeschäften, Marktständen und Musik bedeutet das für Anwohnerinnen, Anwohner und Besucher jedoch auch umfangreiche Verkehrssperrungen zur Grevener Kirmes. Die Stadt hat jetzt die wichtigsten Regelungen bekanntgegeben.
Schon ab Dienstag, 19. August, ist die Parkfläche am Busbahnhof West nicht mehr nutzbar. Von Mittwoch, 20. August, bis Dienstag, 26. August, stehen zusätzlich der Busbahnhof und der Wilhelmplatz nicht als Parkflächen zur Verfügung. Wer einen Dauerparkausweis für diese Bereiche hat, darf während der Sperrungen auf andere öffentliche Flächen ausweichen, unter anderem am Pulverturm oder an der Emssporthalle.
Für Besucherinnen und Besucher stehen zudem wie gewohnt diese Parkflächen bereit:
Parkdeck An der Martinischule
Parkplatz Pulverturm (Münsterstraße)
Schulhof Gymnasium
Parkhaus Bahnhof
Parkplatz am Kreisverkehr L 587
Behindertenparkplätze sind im innerstädtischen Parkhaus, im Parkhaus am Bahnhof sowie am Fritz-Pölking-Platz ausgewiesen.
Ab Donnerstagmorgen, 21. August, werden mehrere Straßen für den Verkehr vollständig gesperrt. Dazu zählen die Straße Hinter der Lake, die Martinistraße, der Niederort sowie die Rathausstraße zwischen Hallenbad- und Völkerballkreisel. Zusätzlich bleibt die Straße „An der Martinischule“ am Montag, 25. August, von 4.00 bis 14.00 Uhr wegen des Lambertusmarktes gesperrt.
Neu ist in diesem Jahr, dass Anwohnerinnen und Anwohner während der Öffnungszeiten der Kirmes nicht ein- oder ausfahren dürfen. Grund dafür sind die an den Zufahrten aufgestellten Terrorabwehrsperren. Damit ist das Verlassen und Befahren der Kirmeszone nur außerhalb der Veranstaltungszeiten möglich.
Die Regelungen im Überblick:
Freitag, 22. August: Ein- und Ausfahrt bis 16:00 Uhr, danach erst wieder ab 22:00 Uhr
Samstag, 23. August: Ein- und Ausfahrt bis 14:00 Uhr, danach erst wieder ab 24:00 Uhr
Sonntag, 24. August: Ein- und Ausfahrt bis 11:00 Uhr, danach erst wieder ab 24:00 Uhr
Montag, 25. August: Ein- und Ausfahrt bis 11:00 Uhr, danach erst ab 23:00 Uhr
Die Stadt rät allen Anwohnerinnen und Anwohnern, ihre Fahrzeuge während der Kirmestage außerhalb des abgesperrten Bereichs zu parken.
Von den Sperrungen betroffen ist auch der öffentliche Nahverkehr. Der ZOB am Rathausplatz kann von Mittwoch, 20. August, 14.00 Uhr bis Dienstag, 26. August, 24.00 Uhr nicht angefahren werden. In dieser Zeit gelten umfassende Änderungen bei Haltestellen und Fahrwegen. Fahrgäste sollten sich vorab auf greven.net oder bei der Grevener Verkehrs GmbH unter www.verkehr-greven.de informieren.
Darüber hinaus bietet die Verkehrs GmbH am Kirmessamstag und -sonntag erneut einen kostenlosen Shuttle-Bus zwischen Reckenfeld und Greven an.
Am Samstagabend, 23. August, wird zudem der Bereich des Emsdeichs zwischen der Fußgängerbrücke und der Nordwalder Straße für die Dauer des Feuerwerks gegen 22.00 Uhr kurzfristig gesperrt.
Wer die Kirmes in Greven unbeschwert genießen möchte, sollte die geplanten Verkehrssperrungen zur Grevener Kirmes 2025 unbedingt beachten. Besonders Anwohnerinnen und Anwohner der abgesperrten Bereiche müssen sich auf die neuen Ein- und Ausfahrtsregelungen einstellen. Mit rechtzeitiger Planung und Ausweichparkplätzen steht einem entspannten Besuch des größten Volksfestes in Greven nichts im Wege.