Verwaltungsgericht Münster: Krematorium in Ochtrup darf gebaut werden

Überfall WG Prozess Münster: Acht Angeklagte stehen wegen schweren Raubs, Gewalt und Geldforderungen vor Gericht.
Foto: Kelly Sikkema

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Das seit Jahren geplante Krematorium in Ochtrup hat eine weitere juristische Hürde genommen. Das Verwaltungsgericht Münster hält die Baugenehmigung für rechtmäßig und wies die Klage eines benachbarten Unternehmens ab. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Gericht sieht keine unzumutbare Lärmbelastung

Das klagende Unternehmen befürchtet, dass der Krematoriumsbetreiber später wegen des bestehenden Industrie- und Lieferverkehrs gegen den Betrieb vorgehen könnte. Nach den Berechnungen des Kreises Steinfurt bleiben die Geräusche einschließlich des Verkehrs von bis zu 70 Lastwagen täglich jedoch deutlich unter den zulässigen Richtwerten. Auch im Inneren des Krematoriums erwartet das Gericht keine Überschreitung. Ein weiteres Lärmgutachten lehnte die Kammer ab.

Krematorium ohne Abschiedsraum geplant

Das Vorhaben soll am Rand des Gewerbe- und Industriegebiets „Am Langenhorster Bahnhof“ entstehen. Geplant ist ein reines Krematorium ohne Abschiedsraum, Trauerfeiern oder längere Aufenthalte von Angehörigen. Die Stadt Ochtrup hatte dafür ein Sondergebiet ausgewiesen. Randlage, Freiflächen, Wald und eine landschaftliche Abschirmung sollen das Grundstück von den übrigen Industriebetrieben trennen.

Der Streit um den Bebauungsplan ist bereits abgeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte die Planung, später folgte das Bundesverwaltungsgericht dieser grundsätzlichen Bewertung.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Verwaltungsgericht ließ keine Berufung zu. Das klagende Unternehmen kann jedoch beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Zulassung einer Berufung beantragen. Ob der Streit um die Baugenehmigung fortgesetzt wird, bleibt damit offen.

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