WLE wird teurer: 158 Millionen Euro sollen vom Bund kommen

Rat Münster entscheidet am 3. September über den WLE-Haltepunkt Loddenheide. Baubeschluss für Wege, Querungen und Mobilstation
JWBE, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons

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Die WLE-Reaktivierung zwischen Münster und Sendenhorst wird nach den aktuell genannten Zahlen deutlich teurer als noch vor wenigen Jahren angenommen. Nach Angaben des CDU-Bundestagsabgeordneten Henning Rehbaum werden inzwischen Gesamtkosten von rund 176 Millionen Euro veranschlagt. Davon sollen etwa 158 Millionen Euro aus Bundesmitteln kommen. Damit würde der Bund rund 90 Prozent der Kosten übernehmen. Ein Blick auf frühere offizielle Berechnungen zeigt zugleich, wie stark sich die finanzielle Größenordnung des Projekts inzwischen verändert hat.

Kosten für die WLE sind mehrfach nach oben gegangen

Noch im März 2024 bezifferte der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) die Kosten für die Reaktivierung auf rund 133 Millionen Euro. Damals war bereits von erheblichen Preissteigerungen im Schienenbau die Rede. In einer späteren Aufstellung der Bundesregierung mit Datenstand vom 18. Juli 2025 wurde die Strecke mit Gesamtkosten von 148,45 Millionen Euro geführt. Davon galten 139,57 Millionen Euro als zuwendungsfähig; als Bundesfinanzhilfen waren 125,61 Millionen Euro eingeplant.

Die nun von Rehbaum genannten 176 Millionen Euro liegen damit nochmals rund 27,5 Millionen Euro über dem Betrag aus dem Bundesprogramm von 2025 und 43 Millionen Euro über der NWL-Berechnung aus dem Jahr 2024. Eine öffentlich dokumentierte aktuelle Aufschlüsselung der zusätzlichen Kosten liegt bislang nicht vor.

90 Prozent Förderung sind bei Reaktivierungen möglich

Dass der Bund einen so großen Teil der Investition tragen kann, ist im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vorgesehen. Für die Reaktivierung oder Elektrifizierung von Schienenstrecken sind Bundesfinanzhilfen von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten möglich. Genau mit diesem Fördersatz wurde auch die Strecke Münster–Sendenhorst bereits im Bundesprogramm geführt.

Die damals ausgewiesenen 125,61 Millionen Euro Bundesmittel bezogen sich allerdings noch auf den niedrigeren Kostenstand. Nach Rehbaums aktuellen Angaben soll sich der Bundesanteil nun auf rund 158 Millionen Euro erhöhen. Damit wäre die Finanzierung des mit Abstand größten Teils der Strecke durch den Bund abgesichert, sofern die angekündigte Förderung in dieser Höhe endgültig umgesetzt wird.

Strecke soll als S8 mehr als 10.000 Fahrgäste erreichen

Die rund 21 Kilometer lange Verbindung soll künftig als S8 Teil der geplanten S-Bahn Münsterland werden. Zwischen Münster Hauptbahnhof und Wolbeck sind drei Züge pro Stunde und Richtung vorgesehen. Zwei davon sollen weiter über Albersloh nach Sendenhorst fahren. Für die gesamte Strecke wird mit einer Fahrzeit von rund 30 Minuten gerechnet, zwischen Wolbeck und dem Hauptbahnhof mit etwa 16 Minuten.

Die Prognosen gehen von rund 10.000 Fahrgästen pro Tag aus. Nach Angaben der Stadt Münster könnten durch das neue Angebot jährlich etwa 8,7 Millionen Pkw-Kilometer entfallen. Vorgesehen sind batterieelektrische Züge.

Wirtschaftlichkeitsprüfung war Voraussetzung für Bundesgeld

Eine zentrale Voraussetzung für die Bundesförderung hatte das Projekt bereits 2024 erfüllt. Die damals veröffentlichte Standardisierte Bewertung ergab einen Nutzen-Kosten-Indikator von 1,36. Ein Wert über 1 ist notwendig, damit ein Vorhaben grundsätzlich Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erhalten kann.

Interessant ist die Entwicklung auch deshalb, weil die Kalkulation schon zuvor erheblich gestiegen war. In einer frühen Projektphase hatte die Kostenschätzung noch bei 37 Millionen Euro gelegen. Der NWL führte den späteren Anstieg unter anderem auf gestiegene Bau- und Materialkosten, die Komplexität des Vorhabens sowie knappe Kapazitäten spezialisierter Unternehmen im Schienenbau zurück.

Baurecht liegt vor – Klagen beschäftigen das OVG

Planungsrechtlich hat das Projekt Anfang 2026 eine entscheidende Hürde genommen. Die Bezirksregierung Münster erließ am 30. Januar den Planfeststellungsbeschluss. Damit liegt für die WLE grundsätzlich das Baurecht für die Strecke vor. Vorgesehen sind unter anderem die Erneuerung des Oberbaus, neue beziehungsweise umgebaute Stationen, Arbeiten an Bahnübergängen und neue Sicherungstechnik.

Ungeklärt bleiben jedoch die Gerichtsverfahren gegen den Beschluss. Nach Angaben einer Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts gegenüber der Deutschen Presse-Agentur gingen sieben Klagen und zwei Eilanträge ein. Dahinter stehen 23 Privatpersonen aus Münster und Sendenhorst. Im Mittelpunkt stehen vor allem Lärmschutzfragen sowie in einem Fall die Abgabe eines Grundstücks.

Als Ziel für die Inbetriebnahme wird weiterhin das Jahr 2027 genannt. Sowohl die Stadt Münster als auch das zuletzt veröffentlichte GVFG-Bundesprogramm führen diesen Termin. Mit den nun genannten 158 Millionen Euro Bundesförderung wäre eine wesentliche finanzielle Voraussetzung deutlich näher gerückt – gleichzeitig zeigt der Anstieg auf 176 Millionen Euro, wie stark sich das Projekt seit den früheren Kalkulationen verteuert hat.

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