
Münster. Bei einer groß angelegten Kontrollaktion im Lebensmittelgewerbe hat das Hauptzollamt Münster zahlreiche Verstöße festgestellt. Wie die Behörde mitteilt, überprüften Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eine Woche lang täglich Betriebe im gesamten Münsterland – mit teils deutlichen Ergebnissen. Insgesamt waren bis zu 56 Zöllnerinnen und Zöllner gleichzeitig im Einsatz und befragten mehr als 300 Beschäftigte zu ihren Arbeitsbedingungen.
Während in mehreren Firmen zunächst keine Unregelmäßigkeiten auffielen, stießen die Beamten in drei Fällen auf klare Verstöße gegen geltendes Recht. Besonders gravierend war ein Fund in einem Reinigungsunternehmen, das für einen Fleischverarbeiter tätig ist. Dort entdeckte der Zoll zwei Männer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis. Einer von ihnen legte einen gefälschten rumänischen Ausweis vor, der jedoch schnell als Fälschung erkannt wurde. Gegen beide 20-jährigen Beschäftigten sowie den Arbeitgeber wurden Strafverfahren eingeleitet.
Auch bei der Zeiterfassung zeigte sich laut Hauptzollamt Münster ein problematisches Bild. In zwei der kontrollierten Unternehmen stellten die Ermittler fest, dass gesetzliche Vorgaben zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten nicht eingehalten wurden. In einem Fall wurden etwa Wege- und Rüstzeiten – also Umkleide- und Hygieneschleusenzeiten – pauschal abgegolten, anstatt sie einzeln zu erfassen. Dies verstößt gegen die gesetzlichen Bestimmungen und führte zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren.
In einem weiteren Betrieb dokumentierten die Verantwortlichen die teils langen innerbetrieblichen Wege der Beschäftigten nicht. Zudem konnten sich dort zehn Personen nicht ausweisen. Auch gegen sie wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Nach Angaben des Zolls prüfen die Ermittler derzeit weitere mögliche Verstöße. Es bestehe der Verdacht, dass in einigen Betrieben der gesetzliche Mindestlohn unterschritten und gegen die Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung verstoßen wurde. Die Ermittlungen dazu dauern an.
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