
Coesfeld. Bei einem Wildvogel, der Anfang November zwischen Seppenrade und Dülmen entdeckt wurde, wurde das Virus nachgewiesen. Der Befund gilt inzwischen als bestätigt. Damit setzt sich eine Entwicklung fort, die bereits zuvor in Münster sichtbar war, wo ebenfalls ein Fall bekannt wurde.
Die Kreisverwaltung reagierte am Dienstag mit weitreichenden Vorgaben: Geflügelhalter in Nordkirchen, Lüdinghausen, Olfen sowie im südlichen Dülmener Stadtgebiet müssen ihre Tiere ab sofort in geschlossenen Ställen halten. Ziel der Maßnahme ist es, Kontakte zwischen Hausgeflügel und möglicherweise infizierten Wildvögeln konsequent zu verhindern. Die Behörde verweist außerdem auf einen weiteren Hinweis aus dem Kreisgebiet. In einem Bestand mit freilaufenden Legehennen sei das Virus der Subtyps H5 durch das CVUA nachgewiesen worden. Ein abschließender Befund durch das Friedrich-Löffler-Institut steht allerdings noch aus. Die Tierseuche Münsterland betrifft derzeit mehrere Regionen: Auch aus dem Emsland und der Grafschaft Bentheim werden neue Nachweise gemeldet, was die dynamische Situation verdeutlicht.
Parallel zu den aktuellen Funden weist der Kreis Coesfeld auf Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Ständigen Impfkommission hin. Demnach sollten Personen, die regelmäßig mit Geflügel arbeiten, ihren Schutz gegen die saisonale Influenza prüfen und gegebenenfalls auffrischen. Der Grund für diesen Hinweis liegt in biologischen Zusammenhängen: Wenn bei einem Menschen gleichzeitig ein Grippevirus und ein aviäres Influenzavirus auftreten, können sich Erbanlagen neu kombinieren. Fachleute sehen hierin eine theoretische Möglichkeit, dass neue Virusvarianten entstehen könnten, die sich leichter verbreiten. Auch wenn es dafür derzeit keine Hinweise in der Region gibt, soll das Risiko so gering wie möglich gehalten werden.
Konkrete Übertragungen von der Vogelgrippe auf Menschen sind in Deutschland bislang nicht registriert worden. International wird die Lage jedoch aufmerksam beobachtet. Seit 2023 wurden weltweit mehrere Tausend Erkrankungen dokumentiert, die auf aviäre Viren zurückgeführt werden. Zuletzt meldeten die USA einen Fall, in dem der Subtyp H5N5 bei einem Menschen nachgewiesen wurde. Im Kreis Coesfeld stehen nun zunächst die weiteren Laborauswertungen und die Umsetzung der Aufstallungspflicht im Mittelpunkt. Die Behörden appellieren an Geflügelhalter, die Vorgaben strikt einzuhalten, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern.