
Münster. In der Nacht zum Donnerstag, dem 17. Juli 2025, hat die Polizei Münster einen alkoholisierten Radfahrer auf der Promenade gestoppt. Gegen 01:42 Uhr bemerkten Beamte während einer Streifenfahrt, wie der 50-jährige Mann nahe der Kanalstraße von seinem Fahrrad stürzte. Die anschließende Kontrolle ergab einen Atemalkoholwert von rund 1,2 Promille. Damit überschritt der Mann deutlich den Grenzwert für Radfahrende im Straßenverkehr.
Nach dem Vorfall wurde der Mann zur Polizeiwache gebracht. Dort entnahm eine Ärztin eine Blutprobe zur genaueren Untersuchung des Alkoholgehalts. Obwohl der Beschuldigte nicht mit dem Auto unterwegs war, wurde sein Führerschein sichergestellt. Die Polizei leitete ein Strafverfahren ein. Denn: Wer unter Alkoholeinfluss auf dem Fahrrad fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere.
Die Polizei Münster nimmt den Vorfall zum Anlass, um erneut vor den Gefahren von Alkohol auf dem Fahrrad zu warnen. Schon bei 0,3 Promille kann es zu einer Gefährdung kommen – insbesondere wenn es zu einem Unfall oder unsicherer Fahrweise kommt. Ab 1,6 Promille droht grundsätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – unabhängig vom Fahrzeugtyp. Auch auf zwei Rädern gilt: Sicherheit im Straßenverkehr erfordert einen klaren Kopf.
Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, vor dem Trinken eine sichere Heimfahrt zu planen. Wer Alkohol konsumiert, sollte auf das Fahrrad verzichten. Stattdessen empfiehlt die Polizei, sich von einer nüchternen Person abholen zu lassen oder ein Taxi zu rufen. Öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrdienste sind weitere Alternativen, die Leben retten können. Alkohol auf dem Fahrrad bleibt ein unterschätztes Risiko – mit rechtlichen und gesundheitlichen Folgen.
Quelle: Polizei Münster (ots)