
Münster. Am Samstag, den 13. September 2025, plant ein szenebekannter Rechtsextremist eine weitere Neonazi-Demo in Münster. Die Polizei rechnet mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen, da erneut ein Aufzug durch die Stadt angemeldet wurde. Schon im Juni und Juli hatten rund 100 Neonazis im Umfeld des Hauptbahnhofs demonstriert. Auch diesmal wird eine ähnlich große Beteiligung erwartet – und ebenso eine starke Mobilisierung der Gegendemonstranten.
Die Organisatoren, unter anderem der „Freundeskreis Siegfried Borchardt“ sowie Anhänger der Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD), rufen zur dritten Demonstration innerhalb kurzer Zeit auf. Die Veranstaltung trägt den Titel „Münster – die Dritte“ und beginnt voraussichtlich um 14 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz. Unter dem Motto „Gegen Repression hilft nur noch mehr Demonstration!“ inszenieren sich die Mitläufer als Opfer angeblicher Polizeischikanen.
Parallel zur Demonstration aus dem rechtsextremen Umfeld wird es in Münster erneut starken Gegenprotest geben. Das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ mobilisiert gemeinsam mit Gewerkschaften, Kirchen, Parteien und zahlreichen Initiativen zu einer großen Gegendemonstration. Bereits ab 12 Uhr wollen die Gegendemonstranten am Hauptbahnhof ein sichtbares Zeichen setzen. Geplant sind Redebeiträge, ein vielfältiges Rahmenprogramm sowie ein lautstarker Protest entlang der möglichen Aufzugsroute. Die Organisatoren rechnen mit mehreren Hundert Teilnehmenden. Ziel ist es, den Neonazis nicht den öffentlichen Raum zu überlassen und deutlich zu machen, dass Münster eine weltoffene Stadt bleibt.
Der Anmelder plante ursprünglich einen Aufzug über 5,9 Kilometer mit Zwischenkundgebungen – unter anderem am Polizeipräsidium Münster. Diese Strecke wurde von der Versammlungsbehörde jedoch nicht bestätigt. Vor allem die Feuerwehr Münster äußerte Bedenken: Während des Aufzugs wären zentrale Rettungswege blockiert, eine schnelle Versorgung von Menschen in Not oder die Erreichbarkeit von Krankenhäusern wäre nicht gewährleistet gewesen.
Die Polizei Münster war daher verpflichtet, eine alternative Route vorzuschlagen. Der Anmelder kann die Entscheidung juristisch anfechten. Möglich ist, dass das Verwaltungsgericht Münster im Eilverfahren über die endgültige Strecke entscheidet.
Das Grundgesetz schützt das Versammlungsrecht. Dazu gehört auch das Recht, den Demonstrationsweg weitgehend selbst zu wählen. Eingriffe sind nur bei erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit zulässig. Die Polizei Münster betont, dass sie als neutrale Behörde agiert. Ihre Aufgabe sei es, friedliche Versammlungen – unabhängig vom politischen Inhalt – zu gewährleisten und gleichzeitig die Sicherheit aller Beteiligten sicherzustellen.
Zeit einplanen: Wer in der Innenstadt unterwegs ist, sollte sich auf Verkehrsbehinderungen einstellen. Fahrräder oder zu Fuß sind laut Polizei oft die schnellste Option.
Bürgertelefon: Ab Mittwoch, den 10. September, steht unter der Nummer (0251) 275-1112 werktags von 8 bis 16 Uhr und am Samstag ab 8 Uhr ein Info-Telefon zur Verfügung