Castor-Transporte nach Ahaus: Stadt verzichtet auf Klage

Gegen die Castor-Transporte nach Ahaus formiert sich breiter Widerstand. Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Kommunen protestieren mit Mahnwachen, Demos und Klagen.
Foto: Markus Distelrath

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Ahaus. Die geplanten Castor-Transporte nach Ahaus sorgen seit Monaten für Diskussionen. Nun hat die Stadt nach intensiver und anwaltlich begleiteter Prüfung entschieden, nicht gegen die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilte Transportgenehmigung zu klagen. Begründet wird dieser Schritt damit, dass durch die Transporte keine unmittelbaren Rechte der Stadt verletzt würden.

Castor-Transporte nach Ahaus: politische Verantwortung bei Bund und Land

Die Entscheidung betrifft 152 Castor-Behälter, die aus Jülich über rund 190 Kilometer nach Ahaus gebracht werden sollen. Bürgermeisterin Karola Voß betonte, dass die Verantwortung für Transport und Lagerung nicht allein bei der Stadt, sondern vor allem bei Bund und Land liege. Bereits 2016 wurde die Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager Ahaus erteilt. Eine Klage der Stadt und eines Anwohners dagegen scheiterte im Dezember 2024 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.

Hintergrund: Warum die Transporte notwendig sind

Das Zwischenlager in Jülich ist seit Jahren nicht genehmigt, weil Nachweise zur Sicherheit – etwa zur Erdbebensicherheit – fehlen. Bereits 2013/2014 erging eine Räumungsanordnung. Die Betreiberin JEN GmbH prüfte zwei Optionen: den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich oder die Verlagerung nach Ahaus. Letztlich entschied man sich für den Transport ins Münsterland. Am 25. August 2025 erteilte das BASE die Transportgenehmigung.

Juristische Auseinandersetzungen und offene Verfahren

Während die Stadt Ahaus nun auf weitere Klagen verzichtet, sind andere Verfahren noch anhängig. Der BUND hat gegen die Transporte aus Jülich Klage eingereicht und versucht, die Genehmigung durch NRW zu stoppen. Zudem läuft noch ein Verfahren um einen geplanten Transport aus Garching bei München. Hier hat Ahaus Widerspruch eingelegt. Solange über diesen nicht entschieden ist, dürfen keine Castoren von dort nach Ahaus rollen.

Sicherheit und Kritik im Münsterland

Anwohner und Umweltschützer äußern weiterhin Bedenken zur Sicherheit der Transporte und zur Lagerung der Behälter. Insbesondere mögliche Risiken bei Angriffen von außen stehen in der Kritik. Gerichte befanden jedoch, dass alle relevanten Fragen ausreichend geprüft seien. Viele Details zur Transportroute und zu Sicherungsmaßnahmen sind als Verschlusssache eingestuft und damit nicht öffentlich zugänglich.

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