
Warendorf. Ein eskalierter Konflikt zwischen Nachbarn hat im Sommer 2025 in Warendorf ein juristisches Nachspiel bekommen. Auslöser war ein Grillnachmittag im eigenen Garten, der schließlich vor dem Amtsgericht Warendorf landete. Am Ende stand keine Verurteilung, sondern die Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Geldauflage.
An einem Samstag im August grillte eine Familie in ihrem Garten. Ein 77-jähriger Nachbar fühlte sich nach eigener Darstellung wiederholt durch Rauch und Gerüche belästigt. Er begab sich an den Gartenzaun und begann, das Geschehen zu filmen oder zu fotografieren.
Der 51-jährige Vater der Familie, ein Bankkaufmann, empfand dies als Eingriff in seine Privatsphäre. Er sprach den Nachbarn an und verwies auf eine längere Vorgeschichte von Spannungen, unter anderem wegen des Hundes des Nachbarn. In dieser Situation eskalierte der Streit.
Über den genauen Verlauf gehen die Schilderungen deutlich auseinander. Die Staatsanwaltschaft warf dem 51-Jährigen vor, den Nachbarn mit dem Tod bedroht, ihm das Handy entrissen und dieses beschädigt zu haben.
Der Angeklagte bestritt eine Todesdrohung. Er räumte ein, das Handy aus der Hand geschlagen zu haben, um das Filmen zu beenden. Eine Zerstörungsabsicht habe er nicht gehabt.
Vor Gericht sagten mehrere Zeugen aus, darunter der Nachbar selbst, dessen 61-jährige Lebensgefährtin, sowie Ehefrau und Tochter des Angeklagten. Ein eindeutiges Gesamtbild ergab sich nicht. Im Verfahren wurde zudem geschildert, dass sich die Lebensgefährtin ebenfalls einmischte und der Sohn des Angeklagten zeitweise aggressiv auftrat.
Am Ende wurde das Strafverfahren eingestellt. Der 51-Jährige erklärte sich bereit, 2.100 Euro für einen gemeinnützigen Zweck zu zahlen. Eine strafrechtliche Verurteilung erfolgte damit nicht. Grundlage für dieses Vorgehen ist die Möglichkeit, ein Verfahren bei weniger schweren Vorwürfen gegen Auflagen zu beenden.
Grundsätzlich ist Grillen in Nordrhein-Westfalen zulässig, wenn es nur gelegentlich und zeitlich begrenzt erfolgt. Entscheidend ist, dass Rauch und Gerüche nicht konzentriert in Wohn- oder Schlafräume von Nachbarn ziehen. Darauf weist unter anderem das NRW-Umweltministerium hin.
Bei wiederkehrenden Konflikten wegen Rauch oder Gerüchen können örtliche Ordnungsämter zuständig sein. Zivilrechtlich kommt es auf die Frage an, ob Beeinträchtigungen wesentlich und zumutbar sind. Einheitliche bundesweite Regeln zur Häufigkeit des Grillens gibt es nicht; Gerichte entscheiden stets im Einzelfall.
Auch das Filmen im Nachbarschaftsstreit ist rechtlich heikel. Gerichte haben in vergleichbaren Fällen entschieden, dass Videoaufnahmen von Nachbarn deren Persönlichkeitsrechte verletzen können. So stellte etwa das Landgericht Duisburg klar, dass solche Aufnahmen unter Umständen zu unterlassen sind.