
Die geplante Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Nordrhein-Westfalen stößt bei freien Kita-Trägern auf deutliche Kritik. In einer Stellungnahme warnt der Deutscher Kitaverband davor, dass der Gesetzentwurf die strukturellen Finanzprobleme der Kindertagesbetreuung nicht löse. Aus Sicht des Verbands bleibt die angekündigte Reform hinter den eigenen Zielen der Landesregierung zurück.
Ende November hat das NRW-Kabinett den Referentenentwurf zur Änderung des KiBiz beschlossen. Ziel der Landesregierung ist es, mehr Stabilität und Verlässlichkeit in der frühkindlichen Bildung zu schaffen. Das zuständige Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW verweist auf zusätzliche Finanzmittel, weniger Bürokratie und eine Personaloffensive.
Im Rahmen der Verbändeanhörung wurden ausgewählte Organisationen beteiligt. Der Deutsche Kitaverband war nach eigenen Angaben nicht eingeladen, obwohl freie Träger einen erheblichen Anteil der Kitas in NRW betreiben. Die Stellungnahme richtet sich deshalb direkt an die Abgeordneten des Landtags.
Kern der Kritik ist die aus Sicht des Verbands fehlende strukturelle Reform der Kita-Finanzierung. Der Gesetzentwurf setze auf punktuelle Anpassungen, ohne die Ursachen der finanziellen Instabilität zu beseitigen. Dies führe dazu, dass Kitas weiterhin anfällig für Krisenfinanzierungen, Trägerwechsel oder Schließungen seien. Gleichzeitig gingen Bildungsangebote verloren oder würden eingeschränkt, weil finanzielle Spielräume fehlten.
Als Beispiel nennt der Kitaverband die geplante Anhebung der anerkennungsfähigen Verwaltungskosten von drei auf vier Prozent. Zwar stelle dies rechnerisch eine Steigerung dar, liege aber weiterhin deutlich unter fachlichen Empfehlungen. Nach Einschätzung kommunaler Beratungseinrichtungen seien Verwaltungskostenanteile im Bereich von zehn bis 15 Prozent realistisch.
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Ähnlich kritisch wird die geplante Pauschale für Fachberatung bewertet. Die vorgesehene Erhöhung reiche nach Auffassung des Verbands nur dann aus, wenn eine Fachberatung für eine sehr große Zahl von Einrichtungen zuständig sei. Das entspreche nicht modernen Qualitätsstandards.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Höhe der Kindpauschalen. Diese bleiben im Entwurf unverändert, obwohl das Land selbst von deutlich gestiegenen Personalkosten ausgeht. Nach Angaben des Ministeriums liegen die durchschnittlichen Kosten pro Fachkraft bei rund 75.000 Euro jährlich. Nach Abzug des Eigenanteils der Träger entfalle damit ein Großteil der Pauschalen auf Personal, während für Sachkosten, Gebäude, Verwaltung und Rücklagen nur ein kleiner Rest verbleibe.
Besonders kritisch sehen die freien Träger die für das Kita-Jahr 2026/2027 festgesetzte Fortschreibungsrate von minus 0,14 Prozent. Trotz steigender Kosten sinkt damit rechnerisch die Förderung. Zum Vergleich: Im laufenden Kita-Jahr 2025/2026 lag die Fortschreibungsrate noch bei 9,49 Prozent. Zwar kündigt das Land zusätzliche freiwillige Mittel über die Kommunen an, deren tatsächliche und zeitnahe Weitergabe gilt jedoch als unsicher.
Der Gesetzentwurf hält am sogenannten Trägereigenanteil von mehr als sieben Prozent fest. Freie Träger müssen diesen Anteil aus eigenen Mitteln aufbringen, ohne verlässliche Refinanzierungsmöglichkeiten. Kommunale Träger können diesen Eigenanteil hingegen intern ausgleichen. Der Kitaverband sieht darin eine strukturelle Benachteiligung freier Träger und eine Wettbewerbsverzerrung.
Rückläufige Geburtenzahlen und das gesetzlich verankerte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern führen zunehmend zu Unterbelegungen einzelner Einrichtungen. Schon geringe Leerstände können wirtschaftliche Folgen haben. Nach Einschätzung des Verbands enthält der Gesetzentwurf keine Regelungen, um Träger gegen dieses Risiko abzusichern.
Auch bei der Personalplanung sehen freie Träger Probleme. Die aktuelle Finanzierung ermögliche vielfach nur noch eine Besetzung auf Mindestniveau. Krankheitsausfälle oder Fortbildungen führten dann unmittelbar zu Einschränkungen im Betrieb. Anreize oder Fördermodelle für einen Personalschlüssel oberhalb des Mindeststandards seien im Entwurf nicht vorgesehen.
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