Manipulierte Tempolimit-Schilder auf der A31: Polizei ermittelt

Ein Autofahrer flüchtet vor der Polizei in Drensteinfurt mit über 200 km/h bei einer Verfolgungsjagd. Die Polizei bittet um Hinweise zur Identifizierung des Fahrers.
Foto: CHUTTERSNAP

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Dorsten. Auf der Autobahn A31 bei Dorsten hat es in den vergangenen Tagen eine ungewöhnliche Serie von Vandalismus-Vorfällen gegeben. Sämtliche Tempolimit-Schilder entlang eines Abschnitts im Westmünsterland wurden von Unbekannten verdreht oder unkenntlich gemacht. Der Fall sorgt nicht nur bei der Autobahnpolizei Münster für Aufsehen, sondern hat auch rechtliche Folgen für mögliche Tempokontrollen. Die Ermittlungen zu den verdrehten Tempolimit-Schildern auf der A31 laufen auf Hochtouren.

Polizei Münster untersucht Vandalismus auf der A31

Nach Angaben der Autobahnpolizei Münster sind derzeit mehrere Beamte mit der Aufklärung des Falls beschäftigt. Die Autobahnmeisterei Dorsten wurde beauftragt, die betroffenen Tempolimit-Schilder wieder in den ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Besonders betroffen ist der Abschnitt bei Dorsten-Holsterhausen, wo sogar ein mobiler Blitzer abgebaut werden musste, weil die Tempo-120-Schilder zerstört und unleserlich gemacht worden waren.

Die Polizei spricht von einem klaren Fall von Vandalismus. Auch wenn bislang keine Unfälle direkt auf die verdrehten Schilder zurückzuführen sind, war der Eingriff potenziell gefährlich. Die Verkehrsbehörden warnen: Wer Schilder manipuliert, bringt andere Verkehrsteilnehmende in ernste Gefahr.

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Verdrehte Tempolimit-Schilder auf der A31 haben rechtliche Folgen

Die verdrehten Tempolimit-Schilder auf der A31 haben nicht nur sicherheitsrelevante, sondern auch juristische Konsequenzen. Nach aktuellem Stand wurden in den vergangenen Tagen keine Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit ausgewertet. Der Grund: Wo keine klar erkennbare Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, kann auch keine wirksame Ahndung erfolgen.

Autofahrende, die nach der Manipulation geblitzt wurden, könnten deshalb nicht belangt werden. Schon in früheren Fällen – etwa bei fehlerhaften oder verdeckten Verkehrszeichen – mussten Behörden in Nordrhein-Westfalen bereits Bußgelder zurückerstatten. Entscheidend ist immer, dass die Beschilderung eindeutig und rechtssicher angebracht ist.

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