Millionen-Entlastung für Kommunen: LWL senkt Landschaftsumlage deutlich

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Christian Schnettelker, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) plant für das Haushaltsjahr 2026 eine spürbare finanzielle Entlastung seiner Mitgliedskörperschaften. Kreise und kreisfreie Städte in Westfalen-Lippe sollen weniger zur Finanzierung des Kommunalverbands beitragen als ursprünglich kalkuliert. Möglich wird dies durch einen Nachtragshaushalt, der Ende Februar politisch beschlossen werden soll und eine deutliche Senkung der Landschaftsumlage vorsieht.

Nachtragshaushalt korrigiert ursprüngliche Planung

Im Zuge der Einbringung des Nachtragshaushalts hat Georg Lunemann, Landesdirektor des LWL, angekündigt, den Hebesatz der Landschaftsumlage für 2026 abzusenken. Statt der im Doppelhaushalt vorgesehenen 18,45 Prozent sollen künftig nur noch 17,8 Prozent erhoben werden. Damit reagiert der Verband auf veränderte finanzielle Rahmenbedingungen und passt seine Planung an die aktuelle Haushaltsrealität an.

Entlastung in dreistelliger Millionenhöhe

Die Absenkung um 0,65 Prozentpunkte hat erhebliche Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte. Zusammengenommen müssten die Mitgliedskörperschaften rund 129 Millionen Euro weniger an den LWL abführen als bislang eingeplant. Die Entscheidung über den Nachtragshaushalt liegt bei der Landschaftsversammlung, dem sogenannten „Westfalen-Parlament“, das über Haushalt und Umlagesätze des LWL entscheidet. Die Beschlussfassung ist für den 27. Februar vorgesehen.

Positive Steuerentwicklung schafft Spielraum

Als zentrale Begründung für die Senkung verweist der LWL auf die bessere Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen. Diese hätten sich deutlich günstiger entwickelt, als noch im Jahr 2024 prognostiziert worden war. Die stabileren Einnahmen verschaffen dem Kommunalverband finanziellen Spielraum, der nun zumindest teilweise an Kreise und kreisfreie Städte zurückgegeben werden soll.

Doppelhaushalt und frühzeitige Signale aus Münster

Der Landschaftsverband arbeitet für die Jahre 2025 und 2026 mit einem Doppelhaushalt. Bereits im November hatte Landesdirektor Lunemann öffentlich in Aussicht gestellt, dass eine Reduzierung der Umlage möglich sein könnte. Damals hatte er zugleich auf die angespannte Finanzlage vieler Kommunen hingewiesen, die angesichts steigender Kosten und begrenzter Einnahmen mit „leeren Kassen“ zu kämpfen haben.

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Steigende Sozialausgaben als strukturelles Risiko

Trotz der aktuellen Entlastung macht der LWL deutlich, dass es sich nicht um eine dauerhafte Trendwende handeln muss. Ein großer Teil des Haushalts entfällt auf Sozialausgaben, insbesondere auf die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Diese Ausgaben steigen seit Jahren kontinuierlich und binden zunehmend finanzielle Mittel. Langfristig könnte dies dazu führen, dass der Umlagesatz wieder ansteigt.

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Bedeutung für Städte und Gemeinden vor Ort

Für die Kommunen ist die angekündigte Senkung dennoch ein wichtiges Signal. Weniger Zahlungen an den LWL können die Haushaltslage der Kreise spürbar entspannen. Ob diese Entlastung jedoch vollständig bei den einzelnen Städten und Gemeinden ankommt, ist offen. Je nach Haushaltslage, Rücklagen und politischen Entscheidungen auf Kreisebene kann die tatsächliche Wirkung vor Ort unterschiedlich ausfallen.

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