NRW reagiert auf Drohnen über Gefängnissen: Pilotprojekt gestartet

In Iserlohn sorgt ein medizinisches Drohnenprojekt für Aufregung. Auch in Münster wären Klinikflüge per Drohne technisch möglich – doch wie steht es um Genehmigungen, Lärm und Bürgerakzeptanz?
Symbolbild: Diana Măceşanu

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NRW. In Nordrhein-Westfalen sind in den vergangenen Jahren wiederholt Drohnen über Justizvollzugsanstalten gesichtet worden. Das geht aus einer aktuellen Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage im Landtag hervor. Das Justizministerium bewertet die Entwicklung als ernstzunehmende Herausforderung für die Sicherheit in den Gefängnissen des Landes.

Ausgangspunkt der Anfrage war die Frage, ob Nordrhein-Westfalen ähnliche Probleme beobachtet wie Bayern, wo zuletzt mehrere Überflüge registriert wurden und spezielle Abwehrsysteme im Einsatz sind. Wie die Landesregierung mitteilt, wurden auch in NRW seit 2022 Drohnenüberflüge über Haftanstalten dokumentiert. Konkrete Jahreszahlen und eine Aufschlüsselung nach einzelnen Anstalten wurden dem Parlament vorgelegt.

Schmuggel per Drohne: Fünf Fälle seit 2022

Nach Angaben des Justizministeriums ist die Aufklärung möglicher Straftaten im Zusammenhang mit Drohnenflügen häufig schwierig. Ob Bild- oder Videoaufnahmen angefertigt wurden, lasse sich meist nur dann feststellen, wenn entsprechendes Material später veröffentlicht werde. Ein direkter Zugriff auf die Technik bestehe in der Regel nicht.

Seit 2022 wurden landesweit fünf Einzelfälle bekannt, bei denen Päckchen in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit Drohnenflügen aufgefunden wurden. In diesen Sendungen befanden sich verbotene Gegenstände, darunter Mobiltelefone und Betäubungsmittel. Das Ministerium weist darauf hin, dass moderne Drohnen zunehmend leistungsfähiger werden. Reichweite, Steuerungspräzision, Kameratechnik und Traglast hätten sich deutlich weiterentwickelt. Dadurch steige das Risiko, dass Geräte gezielt für Schmuggel oder andere strafbare Handlungen eingesetzt würden.

Aus Sicht der Landesregierung gefährden solche Einbringungen die Sicherheit und Ordnung innerhalb der Anstalten erheblich. Insbesondere Mobiltelefone oder Datenträger könnten Fluchtvorbereitungen oder kriminelle Aktivitäten aus der Haft heraus erleichtern. Damit reagiere die Justiz auch auf eine Entwicklung, die bundesweit zunehmend Aufmerksamkeit erfahre.

Rechtliche Grundlage und Pilotprojekt in NRW

Rechtlich gelten Justizvollzugsanstalten als besonders sensible Bereiche. Der Betrieb unbemannter Fluggeräte ist dort grundsätzlich unzulässig und nur mit behördlicher Erlaubnis möglich. Für technische Gegenmaßnahmen beruft sich das Land auf Regelungen im Justizvollzugsdatenschutzgesetz. Diese erlauben den Einsatz von Systemen, die Drohnen in einem Umkreis von bis zu 100 Metern orten und identifizieren können.

Seit dem 4. Dezember 2025 läuft in ausgewählten und wechselnden Haftanstalten ein Pilotprojekt zur Drohnendetektion. Ziel ist es, Überflüge zuverlässiger zu erkennen und schneller reagieren zu können. Gleichzeitig sollen genauere Erkenntnisse über Häufigkeit und Umfang der Vorfälle gewonnen werden. Auf dieser Basis will das Land entscheiden, ob mobile Detektionssysteme dauerhaft eingeführt werden.

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Eine aktive Beschädigung oder Zerstörung einer Drohne kommt laut Landesregierung nur in engen Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn eine unmittelbare Gefahr besteht und das Mittel verhältnismäßig ist. Insgesamt zeigt die Antwort im Landtag, dass das Thema Sicherheit Gefängnisse NRW zunehmend beschäftigt und die Justiz ihre Schutzmaßnahmen an neue technische Entwicklungen anpasst.

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