
NRW/AI. Ein italienisches Wurstprodukt wird derzeit bundesweit zurückgerufen. Bei einer Kontrolle wurde eine Belastung mit Listerien festgestellt. Die Bakterien können schwere Erkrankungen auslösen und stellen insbesondere für Schwangere ein hohes Risiko dar. Verkauft wurde die betroffene Salami auch in Nordrhein-Westfalen. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass Kundinnen und Kunden in Münster betroffen sind.
Vom Rückruf betroffen ist die „Salsiccia Piccante Affettata“ des italienischen Herstellers TRINITA’ Industria Salumi S.p.a.. In Deutschland wurde das Produkt über die Andronaco GmbH & Co. KG in den Handel gebracht.
Es handelt sich um 500-Gramm-Packungen mit der Chargennummer 9085270. Mehrere Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen. Diese liegen zwischen dem 19. Dezember 2025 und dem 25. Januar 2026. Entscheidend ist nicht allein das Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern vor allem die aufgedruckte Chargennummer.
Nach Angaben von lebensmittelwarnung.de wurde die Salami in mehreren Bundesländern verkauft. Dazu zählen Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.
Konkrete Verkaufsstellen nennt der Rückruf nicht. Der Vertrieb erfolgte über Andronaco-Filialen sowie über den Online- und Versandhandel. Da Nordrhein-Westfalen ausdrücklich genannt wird, ist es möglich, dass das Produkt auch von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus Münster gekauft wurde.
Listerien sind Bakterien, die beim Menschen die Infektionskrankheit Listeriose auslösen können. Erste Beschwerden treten häufig einige Tage bis zwei Wochen nach dem Verzehr auf. Typische Symptome sind Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Durchfall.
Bei gesunden Erwachsenen verläuft die Erkrankung oft mild. Für ältere Menschen, Personen mit geschwächtem Immunsystem und insbesondere für Schwangere kann eine Infektion jedoch schwere Folgen haben. In der Schwangerschaft kann sie das ungeborene Kind gefährden und im schlimmsten Fall zu Früh- oder Fehlgeburten führen.
Listerien kommen in der Umwelt weit verbreitet vor. Besonders problematisch sind sie bei verzehrfertigen Lebensmitteln wie Rohwurst oder Aufschnitt. Diese Produkte werden vor dem Verzehr nicht erhitzt, sodass vorhandene Keime nicht abgetötet werden.
Hinzu kommt, dass sich Listerien auch bei Kühlschranktemperaturen vermehren können. Gelangen sie während der Herstellung oder Verpackung in das Produkt, kann es trotz korrekter Lagerung zu einer Belastung kommen.
Die betroffene Salami sollte nicht gegessen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können das Produkt in der jeweiligen Verkaufsstelle auch ohne Kassenbon zurückgeben. Der Kaufpreis wird erstattet.
Wer die Salami bereits verzehrt hat und Krankheitssymptome entwickelt, sollte ärztlichen Rat einholen. Schwangeren wird empfohlen, auch ohne Beschwerden medizinische Abklärung zu suchen.
Verbraucherinnen und Verbraucher in Münster sollten daher ihre Kühlschränke überprüfen und besonders auf die genannte Chargennummer achten.