
Die Düsseldorfer 12.18 Investment Management GmbH hat beim Amtsgericht Düsseldorf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Der Antrag wurde bereits am 13. August 2026 gestellt. Das Gericht hat anschließend die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Betroffen ist nach Angaben des Unternehmens ausschließlich die Investmentgesellschaft mit derzeit fünf Beschäftigten. Die operativen Gesellschaften der Gruppe sollen ihren Geschäftsbetrieb unverändert fortsetzen.
Als Auslöser nennt das Unternehmen fehlende Liquidität. Geplante Teilverkäufe hätten in einem schwierigen Marktumfeld nicht rechtzeitig die erforderlichen Mittel gebracht. Die Insolvenz 12.18 Investment Management betrifft damit zunächst die Gesellschaft, in der Beteiligungen und Finanzierungsstrukturen gebündelt beziehungsweise gesteuert werden, nicht automatisch die einzelnen Hotelbetriebe.
Zum vorläufigen Sachwalter hat das Amtsgericht Düsseldorf Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt bestellt. Geschäftsführer Uwe Drangmeister bleibt im Amt. Bei dem Verfahren wird das Management nach Unternehmensangaben von der Kanzlei KebekusPartner unterstützt.
12.18 will die Eigenverwaltung nutzen, um die wirtschaftlichen und finanziellen Strukturen der Gesellschaft zu überprüfen und neu zu ordnen. Auf dem Prüfstand stehen unter anderem Beteiligungen, Finanzierungskonstruktionen und weitere strategische Möglichkeiten.
Die Gesellschaft begründet den Insolvenzantrag mit ihrer Liquiditätssituation. Nach eigener Darstellung konnten die für einen unveränderten Geschäftsbetrieb benötigten Mittel nicht rechtzeitig durch geplante Teilverkäufe beschafft werden. Weitergehende Angaben zur Höhe der Liquiditätslücke oder zu den Verbindlichkeiten veröffentlichte das Unternehmen zunächst nicht.
Für Hotelgäste ist vor allem die gesellschaftsrechtliche Abgrenzung wichtig. Nach Angaben von 12.18 betrifft der Antrag ausschließlich die 12.18 Investment Management GmbH. Andere Gesellschaften der Gruppe seien rechtlich selbstständig, nicht Gegenstand des Verfahrens und würden regulär weitergeführt.
Damit bedeutet der Insolvenzantrag nicht, dass die mit 12.18 verbundenen Hotels ihren Betrieb einstellen. Das Unternehmen erklärte ausdrücklich, dass sich für Gäste, Kunden und Geschäftspartner der operativen Gesellschaften keine Änderungen ergeben sollen.
Die 12.18 Group ist auf Hotel-, Tourismus- und Immobilienprojekte spezialisiert. Auf ihrer Internetseite führt sie unter anderem das 7Pines Resort Ibiza, das 7Pines Resort Sardinia, Schloss Roxburghe in Schottland und das Hotel Stadt Hamburg auf Sylt auf. Hinzu kommen beziehungsweise kamen weitere Beteiligungen und Projekte in Deutschland und im europäischen Ausland. Bei einzelnen Objekten unterscheiden sich Eigentum, Beteiligung, Entwicklung und operativer Hotelbetrieb voneinander. Die auf der Internetseite aufgeführten Häuser können deshalb nicht pauschal als unmittelbares Eigentum der insolventen Gesellschaft bezeichnet werden.
12.18 hat enge historische Verbindungen zur Düsseldorfer Hoteliersfamilie Lindner. Die Gesellschaft entwickelte sich aus Aktivitäten im Umfeld der Familie und arbeitete über Jahre eng mit der Lindner Hotel Group zusammen. Eine schlichte Einordnung als Tochtergesellschaft der Lindner Hotel Group bildet die heutige Struktur jedoch nicht korrekt ab.
Im März 2024 hatten die Lindner Hotel Group und 12.18 angekündigt, ihre Hotelbetriebsaktivitäten zusammenzuführen. 12.18 konzentrierte sich damit stärker auf die Immobilienseite des Geschäfts. Aktuellen Wirtschaftsberichten zufolge hält das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin inzwischen die Mehrheit an 12.18. Die Verbindungen zwischen der Familie Lindner, dem Versorgungswerk und verschiedenen Gesellschaften sind daher von der operativen Lindner Hotel Group zu unterscheiden.
Diese Trennung ist auch deshalb relevant, weil die Lindner Hotels AG bereits zuvor ein eigenes Insolvenzverfahren durchlaufen hatte. Das jetzt beantragte Verfahren der 12.18 Investment Management GmbH ist ein davon zu unterscheidender Vorgang.
Die Eigenverwaltung ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung. Anders als in einem klassischen Insolvenzverfahren wird die Unternehmensleitung nicht grundsätzlich durch einen Insolvenzverwalter ersetzt. Die bisherige Geschäftsführung bleibt im Amt und verwaltet das Unternehmen beziehungsweise dessen Vermögen zunächst selbst.
Sie kann dabei allerdings nicht unabhängig von der insolvenzrechtlichen Kontrolle handeln. Ein vom Gericht eingesetzter Sachwalter überwacht die Geschäftsführung und achtet insbesondere auf die Interessen der Gläubiger. Im vorläufigen Verfahren prüft das Gericht zudem, ob die Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Eigenverwaltung erfüllt sind.
Eigenverwaltung bedeutet deshalb weder, dass eine Insolvenz lediglich vorsorglich angemeldet wurde, noch garantiert sie eine erfolgreiche Sanierung. Sie schafft vielmehr einen gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen ein Unternehmen seine Finanzierung, Beteiligungen und weitere Strukturen neu ordnen kann, während die bisherige Geschäftsleitung grundsätzlich im Amt bleibt.
Bei 12.18 richtet sich der Blick nun vor allem auf das Beteiligungsportfolio und die Finanzierung. Das Unternehmen nennt ausdrücklich nicht rechtzeitig realisierte Teilverkäufe als Grund dafür, dass die erforderliche Liquidität nicht zur Verfügung stand.
Welche Beteiligungen verkauft werden sollten und welche Vermögenswerte im weiteren Verfahren tatsächlich veräußert werden könnten, wurde zunächst nicht konkret mitgeteilt. Ebenso lagen zunächst keine detaillierten Angaben über die Höhe der Forderungen der Gläubiger oder die gesamte finanzielle Belastung der Gesellschaft vor.
Für die operativen Hotelgesellschaften gilt zunächst die Ankündigung, den Betrieb regulär fortzusetzen. Ob und in welchem Umfang die Restrukturierung der Investmentgesellschaft später Veränderungen im Beteiligungsportfolio nach sich zieht, ist Gegenstand des nun begonnenen Eigenverwaltungsverfahrens.
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